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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-02

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-02

Wortprotokoll

Ich möchte mich bei der Kommission für die gute Aufnahme dieser Vorlage und für die grundsätzliche Unterstützung bedanken. Es ist so, wie gesagt wurde: Das heutige Gesetz ist veraltet und entspricht nicht mehr den Anforderungen im Bereich der Arbeits- und Ruhezeit, der Ferien, der Gesundheitsvorsorge und der Unfallverhütung im öffentlichen Verkehr. Es gibt eine tripartite Kommission, die das Arbeitszeitgesetz vorbereitet hat und die paritätisch zusammengesetzt ist. Die Teilrevision umfasst die Punkte Geltungsbereich, Flexibilisierung der Nachtarbeit, sinnvolle Pausenregelungen, Festlegung der Ruhesonntage sowie Betriebsstörungen und höhere Gewalt.

Beim Geltungsbereich - das wurde auch schon ausgeführt - betrifft die Differenz die Frage, wie wir es mit Drittfirmen halten. Wir wollten die Sache vereinfachen und ein Gesetz für alle Firmen haben. Wenn heute ein Angestellter der RhB oder der BLS auf einer Bahnbaustelle eine Baumaschine bewegt, dann gilt für diesen Mitarbeiter das Arbeitszeitgesetz. Wenn dieselbe Baumaschine von einem Angestellten eines Baugeschäftes bewegt wird, dann gelten für diesen andere Vorschriften. Das ist schon schwierig zu erklären, und es ist auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit oder des Zeitschutzes nicht erklärbar. Insofern wollten wir es vereinfachen und eine Gleichbehandlung erreichen.

Jetzt hat die Kommission aber Nein gesagt und entschieden, dass wir diese ungleiche gesetzliche Grundlage beibehalten. Wir haben somit eigentlich eine Diskriminierung des öffentlichen Verkehrs. Die dortigen Angestellten haben strengere Auflagen, und das verteuert entsprechend den ganzen Betrieb. Wir wollen aber jetzt in diesem Punkt nicht um jeden Preis eine Lösung durchpauken. Das Thema wird halt wieder kommen, denn es ist eine Ungleichbehandlung, die man den Angestellten auf einer Bahnbaustelle nicht einfach erklären kann. Die Folge wird sein, dass entsprechend auch Bahnunternehmen oder Unternehmen des öffentlichen Verkehrs vermehrt Arbeiten auslagern, weil sie selber, wenn sie die Arbeiten mit ihren Mitarbeitenden abwickeln müssen, strengeren Vorschriften unterliegen.

Insofern bleibt diese unschöne Situation so, wie sie halt ist. Wir werden deshalb hier bei der heutigen Regelung bleiben, auch weil sie natürlich praktikabel ist. Sie ist vertretbar, aber sie führt zu einer Ungleichbehandlung der Angestellten im öffentlichen Verkehr.

Bei der Flexibilisierung der Nachtarbeit ist es halt so, dass sich unsere Gesellschaft immer mehr zu einer 24-Stunden-Gesellschaft mit längeren Betriebszeiten der Geschäfte entwickelt. In Bahnhof-Shoppings haben wir Wochenendarbeit, längere Öffnungszeiten. Mit diesem neuen Arbeitszeitgesetz können die Unternehmen ihre Ressourcen flexibler und effizienter einsetzen, und die berechtigten Schutzinteressen des Personals werden hier trotzdem korrekt abgewickelt. Die moderate Anpassung der zulässigen Nachtdienste ermöglicht drei Fünftagewochen Nachtarbeit. Das ist insbesondere für die Güterverkehrsunternehmen sehr relevant.

Bei den Pausen haben wir die heutige Regelung, dass Pausen grundsätzlich am Wohnort gemacht werden sollen, was halt in vielen Fällen nicht mehr machbar ist. Neu wird die maximale Länge der Arbeitsunterbrechung im Gesetz geregelt. Das ist keine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, sondern eine kurze, bezahlte Unterbrechung der Arbeit zum Einnehmen einer Zwischenverpflegung und zum Aufsuchen sanitärer Einrichtungen, vergleichbar mit einer Kaffeepause im Büro. Daneben gibt es neu die Möglichkeit, neben Arbeitsunterbrechungen auch Pausen im gleichen Dienst zuzuteilen: Beide Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, befürworten dies.

Die Flexibilisierung der Ruhesonntage entspricht den Bedürfnissen vor allem touristischer Bahnen. Auch bei Betriebsstörungen und bei höherer Gewalt gibt es besondere Verhältnisse, nichtplanbare Ereignisse, bei denen die Ruheschichten von normalerweise 12 Stunden manchmal verkürzt werden können.

Fazit: Bei der vorliegenden Teilrevision geht es in erster Linie darum, ein zeitgemässes Gesetz zu erlassen, unter Wahrung des Schutzes für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es geht darum, dass die Transportunternehmen ihren Betrieb flexibler organisieren, dass sie wettbewerbsfähig bleiben können und dass das hohe Sicherheitsniveau im öffentlichen Verkehr gehalten werden kann.

Ich bin froh, wenn Sie auf die Vorlage eintreten. Bei der Detailberatung sind wir mit dem Einzelantrag Regazzi einverstanden.