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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2016-03-02

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Was die Kollegen Schilliger und Grunder zur Steuererleichterung gesagt haben, ist natürlich eine komplette Irreführung. In Tat und Wahrheit ist es so, wie richtig dargelegt wurde: Wenn Sie Energiesparinvestitionen machen, dann können Sie diese steuerlich absetzen und als Aufwand begründen. Was ist aber der neue Punkt in diesem Absatz? Der neue Punkt in diesem Absatz ist, dass man in Zukunft auch Ersatzneubauten steuerlich abziehen kann. Stellen Sie sich das einmal vor! Sie haben ein Haus, Sie haben die Idee, dieses energetisch ein bisschen zu sanieren, und Sie könnten diese Auslagen steuerlich absetzen. Dann kommen Sie auf die glorreiche Idee: Ich werde jetzt nicht nur das Haus energetisch sanieren, ich mache einen Ersatzneubau! Das steht in diesem Absatz ebenfalls drin: In Zukunft werden alle Neubauten, die auf einem bestehenden Grundstück sind, steuerlich absetzbar sein. Das ist Wahnsinn, was Sie hier beschliessen!

In der ersten Fassung war drin, dass der Ersatzneubau abzugsberechtigt sein soll, wenn er einen energetischen Standard erfüllt - das war die Idee: wenn er einen energetischen Standard erfüllt. Wenn Sie ein intelligentes Haus bauen und nicht nur Energiesparmassnahmen an einem alten Haus treffen, dann würden diese Auslagen steuerlich gleichgestellt, weil Sie ein intelligentes Haus bauen. Dann kann man darüber diskutieren. Aber das ist nicht mehr drin: Was hier drin ist, ist nur noch, dass jeder, der einen Ersatzneubau erstellt, auch ohne einen höheren energetischen Standard zu erfüllen, dies steuerlich absetzen kann! Wenn Sie dem zustimmen, geht es um Milliarden von Franken, und was hier in der Energiestrategie dargestellt wird, ist ein steuerpolitischer Wahnsinn.

Damit zum zweiten Punkt dieses Blocks, zum Kernenergiegesetz: Wir haben in diesem Land eine Kernenergie-Aufsichtsbehörde. Diese Kernenergie-Aufsichtsbehörde ist für die Sicherheit der Kernanlagen zuständig. Diese Kernenergie-Aufsichtsbehörde sagt uns von links bis rechts, dass sie eine gesetzliche Bestimmung braucht, damit sie einen hohen Sicherheitsstandard auch bei alten AKW einfordern kann. Sie braucht als Aufsichtsbehörde eine gesetzliche Bestimmung. Hat sie diese gesetzliche Bestimmung nicht, dann wird ihre Entscheidung als Aufsichtsbehörde von den Atomkraftwerkbetreibern infrage gestellt. Diese werden wahrscheinlich auch vor Gericht gehen und sagen, dass die Behörde gar kein Recht habe, von ihnen ein Langzeitbetriebskonzept zu verlangen. Es stimmt daher nicht, wenn Sie sagen, dass man das auf dem Verordnungsweg regeln könne. Denken Sie daran, dass die Kraftwerke in der Schweiz sicher bleiben sollen. Die Aufsichtsbehörde sagt Ihnen von rechts bis links: Schaffen Sie diese gesetzliche Grundlage. Ich glaube nicht, dass Sie diese Verantwortung tragen können. Wenn die Aufsichtsbehörde das für Kernenergieanlagen verlangt, können Sie nicht sagen, dass Sie vonseiten der Politik nichts tun wollen.

Rücken Sie bitte ab von Ihrer Ideologie, nach der Sie hier ein Rechts-links-Schema sehen und sagen: "Die Linken wollen die Nutzung der Kernenergie auslaufen lassen, und darum stimmen wir nicht zu." Denken Sie daran: Die Aufsichtsbehörde hat Sie gebeten, ein Langzeitbetriebskonzept vorzusehen. Das entspricht den Minderheitsanträgen zu den Artikeln 25a und 106a. Folgen Sie bitte den Minderheiten Bäumle und Jans.

Beim Stromversorgungsgesetz geht es darum, wie man das Netznutzungsentgelt für dezentrale Produzenten berechnet, die vielleicht einen Teil des Stroms selber verbrauchen. Hier empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen und eine pragmatische Lösung zu treffen, in dem Sinne, dass nicht ein neues Netznutzungsentgelt festgelegt werden muss, wenn der Betreiber einer kleinen Anlage einen Eigenverbrauch hat. Bisher galt: Kundengruppe, Spannungsebene. Neu gilt: Kundengruppe, Spannungsebene und Strombezugsprofil. Bei kleinen Anlagen sollten wir aber nicht die Bürokratie walten lassen. Folgen Sie darum bitte bei Artikel 14 des Stromversorgungsgesetzes der Mehrheit und nicht der Minderheit Grunder, weil deren Antrag zum Aufbau von Bürokratie führt.

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