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Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-03-02

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion unterstützt bei Artikel 38a die Minderheit, welche dem Ständerat folgt und Buchstabe g streichen will. Weshalb? Der Antrag der Mehrheit verursacht Mehrkosten von jährlich 6 bis 8 Millionen Franken und ist umweltpolitisch fragwürdig.

Das Erschliessungsnetz mit Waldwegen, mit Waldstrassen ist nicht unproblematisch. Besonders in Gebieten mit wenig Schutzwald ist es bereits sehr dicht. In der ersten Lesung ist zwar festgehalten worden, dass nicht ein grosser Ausbau im Sinne von viel mehr Kilometern angedacht ist, sondern dass eine Optimierung mit breiteren, mit tragfähigeren Strassen mit einem besseren Unterbau das Ziel ist. Diese Strassen braucht es aber nicht zwingend für die Nutzung. Heute werden etwa drei Viertel des zuwachsenden Holzes genutzt. Zudem ist festzuhalten: Der Wald geht nicht kaputt, er wird nicht instabil, wenn er etwas schlechter erschlossen ist, wenn er weniger oder gar nicht gepflegt wird. Und es ist zu beachten: Die Flächen, welche hiervon betroffen sind, sind ganz klar als Nichtschutzwald ausgeschieden. Auch das ökologische Argument, mehr Erschliessung ergebe mehr Ökologie, stimmt nicht absolut. Es braucht eben eine differenzierte Betrachtung.

Eine Studie des Bafu aus dem Jahr 2014 weist aus, dass bei Investitionen von 77 Millionen Franken Einsparungen von etwa 44 Millionen Franken bei der Holzernte resultieren würden. Ich frage Sie, würden Sie privat oder als Unternehmer zwei Franken investieren, wenn Sie nur gut einen Franken zurückerhalten? Wohl kaum!

Mit diesen Investitionen würden die Kosten pro geernteten Kubikmeter Holz um 5 bis 7 Franken reduziert. Meine Vorrednerin hat es bereits angesprochen: Sie geht sogar von einer noch geringeren Reduktion aus. Es macht, wie man so schön sagt, den Braten nicht feiss. Mehrnutzungen durch bessere Erschliessungen werden also marginal sein. Lassen Sie es mich so sagen: Wenn das wirtschaftliche Umfeld nicht stimmt, werden daraus keine Mehrnutzungen entstehen.

Der Finanzausgleich ist bereits angesprochen worden: Bei dessen Einführung wurde der Wald ausserhalb des Schutzwaldperimeters beim Sonderlastenausgleich explizit genannt. Damit wurde die seit 2003 bestehende Regelung, [PAGE 117] dass ausserhalb des Schutzwaldes die Kantone zuständig sind, bestätigt. Wir sollten ganz klar zurückhaltend sein, wenn es darum geht, hier neue Verbundaufgaben einzuführen.

So weit meine finanzpolitischen Überlegungen. Wir Grünliberalen unterstützen die Minderheit und bitten Sie, dasselbe zu tun.