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Hess Walter · Nationalrat · 2002-03-11

Hess Walter · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Beim Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen handelt es sich um einen Assistenzdienst. Für den Einsatz der Armee im Assistenzdienst ist nach dem Militärgesetz der Bundesrat zuständig; er legt die Rahmenbedingungen des Einsatzes fest. Die Kompetenz der Bundesversammlung beschränkt sich auf die Genehmigung. Gemäss Artikel 70 des Militärgesetzes muss die Bundesversammlung den Einsatz in der nächsten Session bewilligen, wenn mehr als 2000 Armeeangehörige eingesetzt werden oder wenn der Einsatz länger als drei Wochen dauert. Dies ist nun der Fall.

[PAGE 165] Ein solcher Einsatz zum Schutz bedrohter Einrichtungen wurde vom Parlament schon zweimal nachträglich bewilligt. Ich erinnere an den ersten Einsatz, der während der Frühjahrssession des Jahres 1999 bewilligt wurde, und an die Bewilligung einer Verlängerung während der Herbstsession des gleichen Jahres. Die damaligen Schutzmassnahmen wurden aufgrund des Kosovo-Krieges getroffen. Nach den Ereignissen des 11. September 2001 bewilligte der Bundesrat Ende Oktober die Gesuche des Kantons Genf und der Stadt Bern um subsidiäre Unterstützung ihrer Polizeikräfte in der Bewachungsaufgabe. Am 21. November 2001 stellte der Kanton Bern erneut ein Begehren um zusätzliche Unterstützung der Polizeiformationen. Der Bundesrat bewilligte am 7. Dezember 2001 den Einsatz von Armeeformationen im Assistenzdienst, beginnend am 17. Dezember 2001. Am 13. Februar 2002 hat der Bundesrat gestützt auf Artikel 67 des Militärgesetzes beschlossen, dass der Einsatz der Armee bis längstens 2003 dauern solle.

Die Ausgangslage ist in der Botschaft detailliert dargelegt. Es geht also in erster Linie darum, die Sicherheit von besonders gefährdeten Objekten zu garantieren, und darum, den Einsatz zu verlängern. Seit dem 17. Dezember 2001 sind in Bern, wie gesagt, bis zu 200 Armeeangehörige im Einsatz. Dieser Einsatz wird geschätzt. Die Armee leistet hier einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Polizei.

Die SiK hat am 18. Februar 2002 mit 17 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen Eintreten beschlossen und den Entwurf des Bundesrates mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen gutgeheissen. Namens der SiK bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.