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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2016-03-03

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-03

Wortprotokoll

Bis zur Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen hatten die Kantone ja bekanntlich die Kompetenzen, für Bagatellfälle das Ordnungsbussenverfahren vorzusehen. Wir haben das dannzumal diskutiert, und es wurde immer wieder gesagt, das sei kein Problem, wenn wir die Vereinheitlichung machen, das würde so weitergehen. Kaum hat die Vereinheitlichung stattgefunden, kommt schon eine neue Vorlage. Das sei einmal kritisch zum Werdegang gesagt.

Es ist jetzt gesagt worden, diese Vorlage führe zur administrativen Entlastung von Behörden und Privaten, es gehe hier ja nur um Bagatellfälle. Wenn das so ist, dann könnten wir ja auch darüber diskutieren, die Bussen ganz wegzulassen. Dann hätten wir gar keine Administration mehr. Diese Frage der Entlastung darf meines Erachtens nicht im Vordergrund stehen. Entweder sagen wir, es müsse etwas gebüsst werden, oder eben nicht. Das ist die Kernfrage. Wir könnten ja auch die Bussen abschaffen und einfach vor Ort die Leute beauftragen, dass sie die Personen, die etwas nicht gut machen, mahnen müssen. Dann hätten wir ja vielleicht auch eine Wirkung. Das wollen wir aber nicht. Hören Sie also auf mit falschen Argumenten!

Was aber am meisten zu reden gab, war und ist der Gesetzeskatalog. Was soll im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden und was nicht? Das ist ja reine Willkür, was wir hier mit Artikel 1 vor uns haben. Warum wurde zum Beispiel der Tierschutz nicht einbezogen? Es ist gesagt worden, es brauche in diesen Fällen mehr Sachverhaltsabklärungen. Aber auch im Tierschutzbereich gibt es Delikte mit geringfügigem Unrechtsgehalt, wie vorhin gesagt worden ist. Auch hier wäre der Einbezug möglich, aber hier wird es ganz klar nicht gemacht.

Warum aber wurde dann das Waldgesetz einbezogen? Was bedeutet hier "Unmittelbarkeit"? Wenn zum Beispiel ein Pikettarzt in Unkenntnis der lokalen Situation über eine Waldstrasse zu einem Notfall fährt, ist das dann eine Ausnahme? Was passiert da? Der Gesetzeskatalog ist hier nach Meinung der Minderheit unserer Fraktion willkürlich.

Ich komme zur Problematik der schematischen Darstellung. Sie muss ja schematisch sein, sonst können wir das Ordnungsbussenverfahren nicht gut bei all diesen Gesetzen anwenden. Frau Bundesrätin, wie lange geht es, bis der Bundesrat beantragt, dass wir den Betrag von 300 Franken erhöhen? In der Vernehmlassung war ja ganz klar, dass man diesen Betrag beibehalten möchte. Wie lange geht es, bis auch diese Frage wieder im Raum steht? Und wie lange geht es, Frau Bundesrätin, bis bei verschiedenen Gesetzgebungen die Frage der Registrierung aufgeworfen wird?