Rieder Beat · Ständerat · 2016-03-03
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-03-03
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir als Vertreter des Kantons Wallis zu dieser Standesinitiative doch zwei, drei Erwägungen. Paradoxerweise haben es die Standesinitiativen gerade im Ständerat alles andere als leicht. Meist thematisieren sie berechtigte Anliegen des Kantons, scheitern aber am fehlenden Gesetzgebungswillen des Ständerates, wie dies bereits Kollege Damian Müller erfahren musste, oder in casu an der Form. Und Kollege Luginbühl hat mir gesagt, dass der Kanton Bern in vierzig Jahren zwei Standesinitiativen durchgebracht habe. Es wäre doch vielleicht einmal Zeit, dieses Instrument zu überprüfen.
Trotzdem bin ich mit der Antwort der WAK-SR zufrieden. Sie hat offenbar die Dringlichkeit des Anliegens erkannt und ein Postulat der Kommission in Aussicht gestellt. Denn eines ist sicher: Das Phänomen der "sharing economy" wird uns so oder anders gesetzgeberisch beschäftigen.
Sie kommen nun von einer Diskussion über regulierte Märkte heute Morgen zu einer Diskussion über einen völlig nichtregulierten Markt. Internetplattformen wie Airbnb bei den Beherbergern und Uber bei den Taxitransporteuren bergen Explosivkraft. Sie haben vor zwei Tagen feststellen können, dass die Taxifahrer der Schweiz hier in Bern demonstriert haben. Das könnte sich wiederholen.
Man kann nun auf zwei Arten reagieren als Staat. Man kann mit Verboten reagieren wie ausländische Staaten oder mit Strafverfahren oder mit Gesetzesanpassungen für die herkömmlichen Dienstleister. Das heisst gleich lange Spiesse für alle. Der Kanton Wallis schlägt Ihnen die zweite Variante vor, dass wir also gesetzgeberisch tätig werden und hier für die herkömmlichen Dienstleister gleich lange Spiesse sicherstellen.
An einem Beispiel der Beherbergung zeige ich Ihnen die Explosivkraft dieser Internetplattformen. Marktführer wie Airbnb vermitteln auf anderen Online-Plattformen bereits heute einen Marktanteil von bis zu 20 Prozent der Bettenangebote von Hotels, und der Marktanteil steigt rapide. Es gibt eine einzige Studie dazu in der Schweiz. Ich sage Ihnen zwei, drei Kennziffern: In Basel-Stadt erfolgen 21 Prozent der Beherbergungen über Airbnb, in Lausanne sind es 13 Prozent, in Genf 16 Prozent, in Zürich 15 Prozent und im Wallis 15 Prozent. Das heisst, der Marktanteil ist vehement gross geworden. Diese Plattformen bieten Beherbergungen an, die schnell, einfach und günstig abgewickelt werden können. Gastgeber und Gast können ausserhalb jedes gesetzlichen Rahmens in einem Graumarkt tätig werden und mit entsprechenden Wettbewerbsnachteilen für die herkömmlichen Dienstleister arbeiten.
Es gibt verschiedene Faktoren, die zu beachten sind: erstens das steuerrechtliche Vakuum, unter anderem bei der Mehrwertsteuer, die wir heute Morgen behandelt haben, zweitens die ausbleibenden Tourismusabgaben, drittens die fehlenden Sicherheits- und Hygienevorschriften, viertens die Nichtbeachtung von arbeitsrechtlichen Vorschriften usw. usf. Die Folgen sind fehlender Wohnraum in attraktiven Städten, Steuerausfälle bei der öffentlichen Hand und eben, besonders schmerzhaft, wettbewerbsverzerrende Konkurrenz zu herkömmlichen professionellen Beherbergern wie Hotels und Pensionen.
Wie wollen Sie einem Hotelier erklären, dass er, von der Kurtaxe bis hin zu den arbeitsrechtlichen Vorschriften, einen wahren Berg von staatlichen Regulierungen einhalten und am Ende noch Steuern abliefern muss? Daneben haben Sie einen Anbieter, einen Konkurrenten im Graumarkt, befreit von jeder Auflage, der zu günstigeren Konditionen Wohnraum anbietet und vielleicht auch vergisst, die Steuerdeklaration auszufüllen.
Der Ruf nach gleich langen Spiessen ist berechtigt: Die Regeln können nicht nur für einige Marktteilnehmer gelten, sondern müssen für alle gelten. Die Problematik der Online-Plattformen, welche ganze Dienstleistungsbereiche konkurrenzieren, können nur auf Bundesebene angepackt werden. Ob dies nun die Beherberger oder die Taxifahrer angeht, ist an und für sich gleich: Das zeigt nur die Explosivkraft solcher Angebote. Wichtig ist dabei, dass der Staat den Rahmen für alle Marktteilnehmer gleich vorgibt und für gleich lange Spiesse sorgt, und das ist momentan nicht der Fall.
Hinzu kommen interessante gesetzgeberische Fragestellungen, die eine Überlegung wert sind: Sind Wohnungen, welche über Airbnb vermittelt werden, Zweitwohnungen im Sinne des Zweitwohnungsgesetzes? Wer kontrolliert die Zahl dieser Wohnungen in den betroffenen Städten? Hebelt Airbnb die Zweitwohnungsgesetzgebung aus? Wo wird diese Dienstleistung von Airbnb versteuert? Entgehen der Schweiz Steuersubstrate? Jedenfalls ist die WAK-SR gut beraten, diese Frage nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern dieses Problem umgehend anzugehen. Ein Rechtsstaat kann es sich auf Dauer nicht erlauben, dass ausländische Internetfirmen eine Schattenwirtschaft zum Schaden ganzer Dienstleistungsbereiche aufziehen und erst noch, damit verbunden, hohe Steuerausfälle verursachen. Es braucht eine gesetzliche Grundlage, um die Anbieter in allen Bereichen in den Griff zu bekommen. Es braucht vor allem Gesetzesänderungen, damit alle, auch die traditionellen Anbieter, gleich lange Spiesse haben.
Die vorliegende Initiative will nicht mit der Keule eines Verbots der "sharing economy" zu Leibe rücken, sondern verlangt eine vorbeugende Gesetzgebung, welche eine faire Behandlung sämtlicher Marktteilnehmer, einen fairen Wettbewerb ermöglicht. In diesem Sinne warten wir auf die entsprechenden Vorschläge der WAK-SR.