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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2016-03-03

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-03-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dieses Postulat zu unterstützen.

Am Montag sagte ich zur Ratslinken: Lassen wir uns doch gemeinsam klüger werden, indem wir Dinge weiterdiskutieren und schauen, ob wir Lösungen finden. Dasselbe sage ich heute zur Ratsrechten. Die Schweiz, wir wissen es alle, steht vor enormen Herausforderungen in der Migration. Von den vielen Herausforderungen, die wir haben, ist eine die tiefe Erwerbsquote von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Im Fokus meines Postulates sollen sicherlich die anerkannten Flüchtlinge stehen. Denn diese haben ein definitives und dauerhaftes Bleiberecht in der Schweiz. Es gibt Projekte, beispielsweise mit dem Schweizer Bauernverband, die sinnvoll, aber zu wenig ausgebaut sind.

Bei den vorläufig Aufgenommenen kann man einwenden, dass sie die Schweiz grundsätzlich verlassen müssen, wenn sich die Situation in ihrem Herkunftsland wieder ändern sollte. Das ist grundsätzlich richtig, aber faktisch ist anzuerkennen, dass auch für diese Menschengruppe in der Schweiz ein Arbeitsmarktpotenzial besteht, das nicht ausgeschöpft wird.

Mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ist der Bundesrat aufgefordert worden, Wege zu finden, wie dieses inländische Potenzial, zu dem Asylbewerber gehören, besser ausgenützt werden kann. Asylbewerber gehören auch gemäss Volksentscheid zur Masseneinwanderungs-Initiative zum inländischen Potenzial, mindestens bei der Anrechnung der Kontingente oder der Begrenzung der Migration. Weil sie in diesem Volksentscheid mitgemeint sind, ist es auch sinnvoll, Asylbewerber für die bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen soll deshalb der Einstieg ins Berufsleben erleichtert werden. Indem diese Personen arbeiten, sind sie besser integriert und nicht mehr von der Fürsorge abhängig. Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene können beispielsweise durch regionale Arbeitsvermittlungsstellen gleich behandelt werden wie Schweizerinnen und Schweizer oder andere in der Schweiz anwesende Ausländerinnen und Ausländer. Prioritär sollen sie in Branchen eingesetzt werden, in denen es keine lange und besondere Anlernzeit braucht.

Es soll ebenfalls abgeklärt werden, inwiefern Asylsuchende, sobald sie auf die Kantone verteilt werden, in den Arbeitsmarkt integriert werden können, entweder mittels einer Lehre oder indem sie nach ihren beruflichen Fähigkeiten im Arbeitsmarkt eingesetzt werden. Bei der Lehre soll ein spezielles Augenmerk auf eine allfällige Rückkehr ins Heimatland gelegt werden.

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Mit einem Bericht erhält das Parlament eine Auslegeordnung, ob und in welchem Umfang und für wen eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt möglich ist. Entscheide darüber und die materielle Diskussion darüber folgen dann, aber eben auch erst dann. Man vergibt sich keine Optionen, indem man das Postulat unterstützt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen.