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preparatory:AB 195310

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-03-03

Wortprotokoll

Es ist dem Sprechenden nicht mehr ganz klar, warum man für dieses Geschäft die Kategorie IIIb gewählt hat, geht es doch eigentlich um einen formellen Beschluss. Die Debatte über die Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht wird geführt werden, aber nicht heute, sondern zu einem späteren Zeitpunkt und in einer anderen Form.

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 5. Februar 2016 die Anträge des Bundesrates zu den beiden Motionen 11.3468 und 11.3751 geprüft. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diese beiden Motionen abzuschreiben.

Noch etwas zur Geschichte: Nach Prüfung verschiedener Berichte des Bundesrates haben die Staatspolitischen Kommissionen diese beiden Motionen eingereicht, die dann von den Räten angenommen wurden. Der Bundesrat hat zur Umsetzung der Motionen zwei Erlassentwürfe ausgearbeitet. So unterbreitete er einen Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Es wurde darauf hingewiesen, dass gemäss dieser Änderung das Initiativkomitee vor Beginn der Unterschriftensammlung bezüglich der eingereichten Volksinitiative eine von der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme zur Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht und zur Vereinbarkeit mit dem Kerngehalt der Bundesverfassung erhalten sollte. Es obläge dann nach dieser Idee dem Initiativkomitee, ob es aufgrund der Stellungnahme den Initiativtext anpassen wollte oder nicht. Die Resultate in der Vernehmlassung hinsichtlich dieser Vorschläge des Bundesrates waren mehrheitlich negativ. Deshalb beantragte der Bundesrat die Abschreibung dieser Motionen.

Die SPK des Nationalrates hatte ihren Entscheid zuerst sistiert, bis wiederum ein Bericht zu dem von der FDP-Fraktion eingereichten und vom Nationalrat angenommenen Postulat 13.3805 erschienen war. Von diesem Bericht hat die SPK am 15. Januar 2016 Kenntnis genommen. Am 5. Februar hat sich die Kommission endlich dazu durchgerungen, diese beiden Motionen abzuschreiben. Nicht, weil das Thema erledigt wäre, sondern weil man wiederum beschlossen hat, eine Subkommission einzusetzen, um all diese Fragen - Verhältnis Völkerrecht zu Landesrecht, Kompatibilität von Initiativen mit der Verfassung usw. - zu diskutieren.

Um die Arbeiten mit der ständerätlichen Kommission zu koordinieren, wird dieser vorgeschlagen, ebenfalls eine Subkommission einzusetzen, welche dann zusammen mit der nationalrätlichen Subkommission tagen könnte. Damit sollen auch die Themen, die von den beiden Motionen aufgegriffen werden, weiterverfolgt werden. Das Thema der unverbindlichen Vorprüfung ist zudem Gegenstand einer parlamentarischen Initiative der SPK-SR (15.477), die ebenfalls Gegenstand der Beratungen dieser Subkommissionen sein wird.

Da die Federführung bei diesen Arbeiten nun den parlamentarischen Kommissionen obliegt, hat die Kommission den Anträgen des Bundesrates, der diese Motionen aus formellen Gründen abschreiben will, zugestimmt. Der Entschied fiel einstimmig, da sich die Kommissionsmitglieder, die entweder eine Weiterführung der Diskussion wollen oder eben nicht wollen, dem Antrag auf Abschreibung aus materiellen Gründen anschliessen konnten.

In der Frage, ob man diese beiden Motionen abschreiben soll, war sich die Kommission also einig. Ich bitte Sie, das ebenfalls so zu unterstützen und dem Antrag der Kommission zuzustimmen.

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