AB 195480
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei Absatz 3 und bei Absatz 4 dem Bundesrat zu folgen.
Es gibt sehr viele sehr gut qualifizierte Frauen, das ist gar keine Frage, insbesondere auch in der Westschweiz und im Tessin. Trotzdem dürfen wir keine Quoten einführen. Ich bitte Sie, davon abzusehen. Es geht bei diesem Innovationsrat - ich beziehe mich auf Absatz 3 - wirklich um die Fachkompetenz und Expertise. Wir können den Innovationsrat nicht gut genug etablieren und wollen deshalb als Mitglieder diejenigen, die didaktisch-methodisch über die grösste Erfahrung verfügen, die Vertrauen verdienen, die bereit sind mitzumachen, die Zeit haben und die da wirklich mitgestalten wollen. Damit ist gesagt, dass es nicht zweckmässig wäre, hier Quoten einzuführen.
Nehmen Sie zum Vergleich die EPFL: Im Umfeld der EPFL gibt es jede Menge sogenannter Start-ups. Da sind immer junge Leute mit dabei, die Experten werden oder Experten sind. Wenn sie sich dann auch noch zur Verfügung stellen würden, um im Kontext von KTI und Innosuisse als Fachexperten einem Drittunternehmen zu Hilfe zu kommen, wäre es noch viel besser. Wir haben also die nötigen Leute. Wir wollen sie holen, und wir wollen sie begeistern; aber wir legen keine Quoten fest. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, davon Abstand zu nehmen.
Was die Wiederwahl anbetrifft: Beim Schweizerischen Nationalfonds, das wurde von Frau Nationalrätin Graf gesagt, gibt es die Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl, dort kann man also acht Jahre lang im Amt bleiben. Das bringt Beweglichkeit und Erneuerung; wir können das beurteilen. Es gibt keine Diskussionen, man weiss von Anfang an, wie gross der Zeithorizont in etwa ist.
Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, bei der Innosuisse das gleiche Prinzip anzuwenden.