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Gössi Petra · Nationalrat · 2016-03-08

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

In Artikel 88 Absatz 1 Buchstabe b DBG folgt die FDP-Liberale Fraktion der Minderheit Aeschi Thomas.

Wir erachten es als zu grossen administrativen Aufwand, wenn jedes Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet wird, monatlich den Tarif auf der Lohnabrechnung auszuweisen. Es gibt Unternehmungen, die das heute freiwillig machen. Diese Möglichkeit besteht und ist jedem offengelassen. Wir sind deshalb der Meinung, dass die heute geltende Regelung genügt und zu keiner Rechtsunsicherheit führt. Der Nutzen, den die gesetzliche Ausweispflicht des Tarifs bringt, ist unseres Erachtens zu klein im Verhältnis zum Aufwand, den wir den Unternehmen damit bescheren. Wir bekennen uns zum Wirtschaftsplatz Schweiz, der an Attraktivität [PAGE 215] gewinnen kann, wenn wir nicht nur darüber sprechen, Bürokratie abzubauen, sondern dies auch tatsächlich in der Gesetzgebung abbilden und nicht bei jedem Gesetz, das wir beschliessen, wieder neue Hürden für die Unternehmungen einbauen.

Bei Artikel 88 Absätze 3 und 4 DBG folgen wir der Mehrheit. Mit ihrer Fassung von Absatz 3 will die Minderheit eine verschuldensunabhängige Haftung von Verwaltungsräten für Steuern einführen, die gar nicht ihre eigenen persönlichen Steuern sind, sondern das private Einkommen ihrer Arbeitnehmer betreffen. Diese neue Organhaftung geht uns ganz klar zu weit, und wir erachten sie als nicht stufengerecht. In Absatz 4 werden die Bezugsprovisionen geregelt. Eine Provision von 2 Prozent ist faktisch schon ein Kompromissvorschlag, dem wir zustimmen. Eine Bezugsprovision von 1 Prozent, wie dies der Bundesrat vorschlägt, scheint uns mit Blick auf die hohe Komplexität der verschiedenen Informationen, die ein quellensteuerpflichtiges Unternehmen erfassen muss, sehr tief. Deshalb folgen wir auch nicht dem Einzelantrag Regazzi.

Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.