Ritter Markus · Nationalrat · 2016-03-08
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-03-08
Wortprotokoll
Artikel 92 Absatz 3 regelt die Besteuerung von in der Schweiz erzielten Einkünften ausländischer Künstler, Sportler und Referenten. Die heutige gültige Regelung ist differenziert und gibt vor, dass die Bruttoeinkünfte, einschliesslich aller Zulagen und Nebenbezüge, nach Abzug der Gewinnungskosten zu versteuern seien, so, wie wir das auch bei allen unseren Unternehmen kennen. Die Minderheit will am heutigen Prinzip festhalten.
Der Bundesrat seinerseits hatte den Antrag gestellt, einen Pauschalabzug im Umfang von 20 Prozent der Bruttoeinkünfte vorzusehen. Dieser Antrag wurde in der Kommission von niemandem aufgenommen, da sich in der Diskussion zeigte, dass die Unterschiede bei den Gewinnungskosten bei den verschiedenen Kategorien und auch innerhalb der gleichartigen Tätigkeiten erheblich sein können.
Die Mehrheit will für Künstler nun eine Pauschale von 50 Prozent der Bruttoeinkünfte zulassen, für Sportler sowie Referenten eine Pauschale von 20 Prozent. Der Antrag der knappen Mehrheit - die Abstimmung fiel mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen aus - hat nun aber mit Steuergerechtigkeit nicht mehr viel zu tun. Unbesehen der Höhe der Entschädigung wird der Pauschalabzug gewährt. Wir wissen, dass je länger das Engagement und je höher die Entschädigung ist, umso tiefer fallen die Gewinnungskosten prozentual aus. In vielen Fällen dürften die Gewinnungskosten gar tiefer sein als die gewährten Pauschalen. In diesen Fällen verteilen wir Steuergeschenke an Personen aus dem Ausland, die bei uns einer Tätigkeit nachgehen. Sind aber die Gewinnungskosten höher, was bei niedrig entschädigten Engagements der Fall sein kann, können diese Kosten nicht mehr geltend gemacht werden.
Ebenfalls bleibt die Problematik mit Nettoverträgen aussen vor. Bei solchen Verträgen werden die Spesen durch die Veranstalter übernommen. Werden bei solchen Verträgen auch die Pauschalabzüge von 50 Prozent bzw. 20 Prozent gewährt? Wie wird differenziert? Der Antrag der Mehrheit nimmt auf diese Fragen keinen Bezug.
Die Minderheit bittet Sie auch in dieser Steuerfrage, auf eine korrekte Steuerdeklaration Wert zu legen und nicht vom Grundsatz der Steuergerechtigkeit abzuweichen, zumal das Abweichen von diesem Grundsatz in extremen Fällen mit sehr hohen Gagen kaum erklärt werden könnte. [PAGE 219]
Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, der Minderheit zuzustimmen und an der heutigen Regelung festzuhalten.