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Ritter Markus · Nationalrat · 2016-03-08

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Bei Artikel 99 wird die CVP-Fraktion die Mehrheit unterstützen. Wir sprechen hier von Personen, die nicht in der Schweiz ansässig sind und auch nicht die Voraussetzungen für eine Quasiansässigkeit erfüllen. Die Rechtslage präsentiert sich als nicht vergleichbar mit jener von in der Schweiz ansässigen Personen. Eine vollumfängliche Gleichbehandlung ist auch vom übergeordneten Recht nicht vorgeschrieben. Die Frage stellt sich auch, welchen administrativen Aufwand wir für diese Personen betreiben wollen. Für Quasiansässige und Ansässige müssen wir nun diesen zusätzlichen Aufwand auf uns nehmen. Eine Ausdehnung der erweiterten Abzugsmöglichkeiten auf die Nichtansässigen würde für die Kantone nochmals einen erheblichen zusätzlichen administrativen Aufwand bedeuten. Dies will die CVP-Fraktion nicht und unterstützt daher bei Artikel 99 die Mehrheit.

Bei Artikel 99a Absatz 1 unterstützt die CVP-Fraktion ebenfalls die Mehrheit. Das schweizerische System der Einkommensbesteuerung geht von der Ehegattenbesteuerung aus, die auf einer gemeinsamen Veranlagung beruht. Dies gilt auch für Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die bei uns eine unselbstständige Tätigkeit ausüben. Im Sinne der Rechtsgleichheit dürfen wir hier keine Ausnahme machen. Sind die Bedingungen für eine Quasiansässigkeit erfüllt, gelangt die Ehegattenbesteuerung im ordentlichen Verfahren zur Anwendung. Für die Berechnung der Erfüllung der Voraussetzungen der Quasiansässigkeit muss daher aber das weltweite Einkommen beider Ehepartner mit einbezogen werden. Alles andere widerspricht unserer heutigen Steuersystematik. Die CVP-Fraktion wird daher bei Artikel 99a Absatz 1 ebenfalls der Mehrheit folgen und bittet Sie, das Gleiche zu tun.

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