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Gössi Petra · Nationalrat · 2016-03-08

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Am 18. Januar dieses Jahres wurden in der WAK die Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein, Oman, Norwegen und Albanien sowie die Abkommen mit Belize und Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen beraten. Am meisten zu diskutieren gab das Abkommen mit Liechtenstein. Das liegt in der Natur der Sache, denn Liechtenstein ist einer unserer Nachbarstaaten. Die erwähnten anderen Doppelbesteuerungsabkommen führten zu einzelnen Fragen, waren aber allesamt unbestritten.

Ich rufe kurz in Erinnerung: Doppelbesteuerungsabkommen sind ein wichtiges Mittel in der Steuerpolitik. Sie fördern Investitionen und erleichtern die Exportwirtschaft. Unsere Politik im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen richtet sich nach dem Standard der OECD. Sie zielt darauf ab, Steuerkonflikte zu verhindern, die sich auf international tätige Steuerpflichtige nachteilig auswirken könnten. Seit dem Beschluss des Bundesrates von 2009, den international anerkannten Standard beim Informationsaustausch in Steuersachen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu übernehmen, hat die Schweiz eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen revidiert und neue Abkommen mit einer standardkonformen Klausel abgeschlossen.

Verschiedene Staaten haben die Schweiz auch um Aufnahme von Verhandlungen über ein Steuerinformationsabkommen ersucht. Steuerinformationsabkommen erlauben es Staaten, die untereinander kein Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen wollen, den Informationsaustausch in Steuersachen zu vereinbaren. Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerinformationsabkommen sind mit Blick auf die Vereinbarung einer standardkonformen Bestimmung über den Informationsaustausch auf Anfrage gleichwertige Instrumente. Die heute zur Diskussion stehenden Abkommen mit Belize und Grenada mitgerechnet, hat die Schweiz bisher neun Steuerinformationsabkommen abgeschlossen.

Die Kommission hat dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen mit 13 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen und dem Bundesbeschluss über das entsprechende Abkommen mit Belize mit 14 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.

Zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein: Liechtenstein hatte bis vor wenigen Jahren eine Steuerordnung, die von der Schweizer Steuerordnung massgeblich abwich. Dies führte dazu, dass die Schweiz mit Liechtenstein ein Abkommen hatte, welches nur einen der Teilbereiche regelte, die man sonst in Doppelbesteuerungsabkommen findet. Da sich die Steuerordnung Liechtensteins in der Zwischenzeit geändert hat, sind die Voraussetzungen für ein übliches Doppelbesteuerungsabkommen zustande gekommen. Diesbezüglich ist vor allem wichtig, dass es zu einem Ausgleich kommt, der auch unseren Interessen Rechnung trägt.

Das Doppelbesteuerungsabkommen sieht zum Beispiel einen Nullsatz bei massgeblichen Beteiligungen an Gesellschaften vor. Zudem sieht es einen Nullsatz bei Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und bei Dividenden an Zentralbanken oder an Vertragsstaaten vor. Auf Zinsen und Lizenzgebühren gibt es keine Quellensteuer zu entrichten. Das entspricht alles der üblichen Schweizer Abkommenspolitik. Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein sind auf dem Arbeitsmarkt sehr eng. Im Jahr 2013 pendelten 10 048 in der Schweiz ansässige Arbeitnehmende nach Liechtenstein. In diesem Bereich wird die bisher geltende ausschliessliche Besteuerung im Ansässigkeitsstaat weiterhin gelten. Massgebend dafür war, dass vor allem die Grenzkantone St. Gallen und Graubünden sehr eng und unter zuvorkommenden Bedingungen mit Liechtenstein zusammenarbeiten.

Im Weiteren enthält das Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein in Artikel 26 eine Bestimmung über den Informationsaustausch nach dem internationalen Standard gemäss OECD-Musterabkommen. Nach ausführlicher Diskussion in der WAK wurde dem Beschlussentwurf zur Genehmigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein mit 16 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Dem Gesetzentwurf über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wurde mit 13 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Zusammen mit der Vorlage dieses Entwurfes wird die Motion Müller Walter 12.3046 zur Abschreibung unterbreitet.

Zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen: Zwischen der Schweiz und Norwegen bestand bereits ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, welches 2005 und 2009 revidiert wurde. Die Bestimmung über den Informationsaustausch nach OECD-Standard wurde bereits 2009 eingeführt. Gleichzeitig wurde eine Meistbegünstigungsklausel zugunsten der Schweiz eingeführt, für den Fall, dass Norwegen mit einem anderen Vertragspartner eine Schiedsklausel vereinbaren würde. Dies war in der Folge mit den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich der Fall, weshalb eine Schiedsklausel nach dem Musterabkommen der OECD aufgenommen wurde.

Auf Antrag Norwegens wurde Artikel 26 angepasst und der Informationsaustausch ebenfalls gemäss OECD-Musterabkommen auf alle Arten von Steuern ausgeweitet. Die Kommission stimmte dem Beschlussentwurf zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Norwegen mit 15 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Oman und Albanien folgen in formeller und materieller Hinsicht dem OECD-Musterabkommen sowie der Abkommenspolitik der Schweiz in diesem Bereich. Den Entwürfen zur beiden Abkommen ist mit 14 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt worden.

Ich bitte Sie, diesen Abkommen ebenfalls zuzustimmen und damit der Kommission zu folgen.