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AB 195856

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, dass die Schweizerische Nationalbank keine Anlagen in Konzernen tätigen darf, welche fossile Energieträger wie Erdöl, Erdgas oder Kohle fördern oder entsprechende Rohstoffreserven besitzen. Entsprechende Anlagen sind innert fünf Jahren abzustossen, wenn Sie die Motion annehmen und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

Begründet wird die Motion mit zwei unterschiedlichen Zielsetzungen. Zum einen geht es um die Werthaltigkeit der Anlagen. Wenn mit dem Klimaschutz Ernst gemacht wird, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass entsprechende klimawidrige Anlagen massiv an Wert verlieren werden. Auch internationale Prüfgesellschaften kommen zu diesem Schluss; ich verweise zum Beispiel auf eine Studie der Grossbank HSBC, die in Bezug auf die Börsenwertentwicklung entsprechende Schätzungen gemacht hat.

Zum andern geht es um den Klimaschutz. Ich erinnere an die Beschlüsse der Klimakonferenz in Paris und verweise auf die Ausführungen des Bundesrates: Er hat im Februar 2015 unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung international angekündigt, dass die Schweiz bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 50 Prozent senken will. Die Schweiz hat sich auch dazu verpflichtet, entsprechend den internationalen Vereinbarungen die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2 Grad zu unterstützen, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird.

Wenn wir eine solche Klimapolitik tatsächlich durchsetzen wollen, so müssen alle Organe, Behörden und Institutionen des Bundes dazu beitragen. Dazu gehört auch die Nationalbank.

In seiner Begründung, warum er die Motion zur Ablehnung beantragt, verweist der Bundesrat auf die Unabhängigkeit der Nationalbank. Das ist eine fadenscheinige Begründung, Herr Bundesrat. Wenn man der Nationalbank die Vorgabe macht, dass sie keine klimarelevanten Anlagen tätigen soll, dann muss man diese halt aus dem relevanten Index herausnehmen. In Bezug auf ihre Risikostrategie bleibt die Nationalbank aber unabhängig, wie sie es derzeit auch ist. Es wird ihr einfach vorgegeben, welche Anlagen nicht zu tätigen sind. Hingegen gibt es keine positiven Vorschriften, welche Anlagen die Nationalbank zu tätigen hat. Das ist also kein Ablehnungsgrund, dies zum Ersten - die Nationalbank kann weiterhin genauso unabhängig agieren.

Zum Zweiten verweise ich Sie auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Februar 2016 zu meiner Interpellation 15.4233, "Klimaschutzabkommen von Paris und die Schweiz". Da weisen Sie darauf hin, Herr Bundesrat Maurer, dass das Bundesamt für Umwelt die Kohlenstoffrisiken erstmals für die Schweiz im Rahmen einer publizierten Studie abgeschätzt hat. Dazu wurden die hundert grössten Schweizer Aktienfonds, die Aktienfonds der systemrelevanten Banken und die Aktienportfolios ausgewählter Pensionskassen auf ihre Treibhausgasintensität geprüft. Es ist sinnvoll, dass man, wenn man so etwas untersucht - es wurden 5 Prozent des Investitionsportfolios im schweizerischen Finanzmarkt untersucht -, die Schlüsse aus den [PAGE 238] Forschungsarbeiten nachher auch umsetzt. Man betreibt solche Forschung ja nicht einfach "l'art pour l'art". Diese Forschungserkenntnisse müssen selbstverständlich auch in die Anlagepolitik der Institutionen - wie zum Beispiel des AHV-Fonds oder eben der Nationalbank - einfliessen.

Deswegen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen. Die Unabhängigkeit der Nationalbank wird dadurch wirklich nicht tangiert. Sie machen es sich zu einfach mit diesem Argument. Sorgen wir für eine konsistente Klimapolitik. Dazu gehören selbstverständlich auch die Anlagen auf dem Finanzmarkt, auch jene der Nationalbank.

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