Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-09
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-09
Wortprotokoll
Ich danke für die Aufnahme der Vorlage. Ich halte mich auch kurz, weil ich auch glaube, dass dieser Entwurf zum Bundesgesetz zur Ermächtigung des Bundesrates zur Genehmigung von Änderungen des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) relativ unbestritten ist. Das Gesetz ist nötig, weil im internationalen Strassengüter- und Personenverkehr die Schweizer Transportunternehmen im Wettbewerb mit ausländischen Transporteuren stehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir weiträumig ähnliche Wettbewerbsbedingungen haben. Für die Chauffeure müssen minimale Arbeitsbedingungen festgelegt werden, an die sich dann alle am Wettbewerb Teilnehmenden zu halten haben. Übermüdete Lastwagen- und Carchauffeure gefährden nicht nur sich selber, sondern halt auch andere Verkehrsteilnehmer.
Das AETR ist ein wichtiges internationales Regelwerk. Die Schweiz ist seit dem Jahr 2000 Partei dieses Übereinkommens, und für die stetige Weiterentwicklung dieses Minimalstandards haben wir uns ja auch international eingesetzt. Die Kompetenzdelegation an den Bundesrat war jedoch befristet und ist, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, Ende Januar ausgelaufen. Sie hat sich aber in den letzten fünfzehn Jahren bewährt, und wir möchten sie deshalb erneuern.
Weiter sind die Fristen im Vertragsänderungsverfahren beim AETR sehr kurz. Auf Vertragsänderungsvorschläge muss innert sechs Monaten reagiert werden, sonst gelten sie als akzeptiert. Das ist mit unserem Gesetzgebungssystem relativ schwierig.
Deshalb bitte ich Sie, Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen und diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.