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Engler Stefan · Ständerat · 2016-03-09

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-03-09

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir nach der langen Diskussion auch einen Beitrag zur Besonnenheit zu einem Thema, das viele Emotionen hervorruft - bei den Betroffenen wie auch bei den Nichtbetroffenen.

Der Vorstoss Imoberdorf, übernommen durch Kollege Rieder, reiht sich ein in eine Folge von parlamentarischen Vorstössen, die Massnahmen verlangt haben, um damit die Entstehung und Ausbreitung von Wolfsrudeln im Alpenbogen zu beschränken bzw. zu verhindern. Mit der Überweisung dieser Vorstösse im Jahre 2009, 2010 und später hat das Parlament klargemacht, dass es einen pragmatischen Umgang mit den Grossraubtieren wünscht und dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, um das Grossraubwild in seinem Bestand in einem soziopolitisch tragbaren Mass regulieren zu können. Es stimmt nicht, dass nichts gemacht wurde: Als Folge davon wurden die Jagdverordnung und das Wolfskonzept wiederholt angepasst. Der Abschuss einzelner schadenstiftender Wölfe und auch der Eingriff in Wolfsrudel wurden erleichtert, etwa wenn Jungtiere ihre Scheu gegenüber Menschen und Siedlungen verloren hatten.

Ich bin mit Kollege Rieder einverstanden: Das genügt auf die Dauer nicht. Mit meiner von beiden Räten bereits angenommenen Motion 14.3151 bezweckte ich, bevor die Konflikte sich zuspitzten, eine Abkehr vom alten Ansatz, wonach zuerst Schäden entstehen müssen, bevor Abschüsse getätigt werden können, hin zu einem neuen Ansatz, der vorsorgend und proaktiv Eingriffe in Wolfsbestände erlauben muss. Dafür ist allerdings auch eine Anpassung des Jagdgesetzes erforderlich. Zum heutigen Zeitpunkt weiss ich nicht, wie der Bundesrat unterwegs ist und was er tut, um die Forderung meiner Motion zu erfüllen, bzw. welche Lösungsvorschläge zur Revision des Jagdgesetzes er dem Parlament unterbreiten wird.

Der Vorstoss von Kollege Imoberdorf, der den Wolf generell und ganzjährig für jagdbar erklären möchte, verstehe ich als deutliche Warnung an den Bundesrat, das Thema und damit verbunden auch die Konflikte nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Bezüglich der verfassungstreuen Umsetzung der von beiden Räten angenommenen Motion, die nun zügig voranzutreiben ist, erwarte ich, dass der Wolf, ähnlich wie der Steinbock - auch der Steinbock ist ein geschütztes Tier -, bejagt werden darf und dass die Bestände reguliert werden dürfen. Dabei ist, Herr Kollege Rieder, wie in Frankreich oder Schweden, die jährliche Abschussquoten kennen, der Spielraum der Berner Konvention ganz auszuschöpfen. Sie und ich wissen nicht, wie gross dieser Spielraum letztendlich ist und wie viel es erträgt. Den Kantonen muss die Kompetenz eingeräumt werden, den Handlungs- und Regulierungsbedarf selber zu bestimmen. Eingriffe in Bestände müssen möglich sein, wo Wölfe in Siedlungsnähe herumstreifen, wo Wölfe die Scheu verlieren, aber auch dort, wo die Landwirtschaft unzumutbare und unverhältnismässige Abwehrmassnahmen treffen müsste.

Ich teile die Meinung, dass Herdenschutz allein dieses Problem nicht lösen kann. Es gibt zahlreiche Gebiete und Alpentäler, die sich mit diesen Massnahmen nicht hinreichend schützen lassen.

Ich bin aber der Meinung, wir sollten den Bundesrat vorerst weiter daran arbeiten lassen, uns ein wirkungsvolles Wolfsmanagement vorzuschlagen. Gelingt das nicht, behält das Parlament immer noch das Pfand der Motion Fournier in der Hand, mit der auch eine Kündigung der Berner Konvention mit dem Wiedereintritt unter Vorbehalt zu erwägen ist.

Ich mache eine andere Risikoeinschätzung über die Frage, was die Zustimmung zum vorliegenden Vorstoss für das Berggebiet bedeuten kann, als meine Kollegen aus dem Berggebiet. Ich will keine Eskalation mit ungewissem Ausgang. Heute im Sinne der Motion Imoberdorf zu entscheiden, hiesse aus Sicht des betroffenen Berggebietes im schlimmsten Fall, zu riskieren, über gar keine Steuerungsinstrumente mehr zu verfügen. Wir sollten die Schrittlänge nach der Grösse des Problems wählen. Entsprechend verstehe ich die Interventionen der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft, aber auch von Jagd Schweiz, die sich von diesem Vorstoss distanzieren und einen anderen Weg zur Einführung eines wirkungsvollen Wolfsmanagements bevorzugen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Gedanken anbringen, der einen etwas grösseren Rahmen absteckt. Den Anhängern eines Totalschutzes und des Einzeltierschutzes möchte ich dringend ans Herz legen, dass es der Bergbevölkerung an und für sich weniger darum geht, ein missliebiges Tier zum zweiten Mal auszurotten; uns geht es vielmehr darum, uns unsere Lebensweise in den Alpen zu erhalten. Es ist eine Lebensweise, die davon geprägt ist, mit wenig auszukommen, das Vieh schützen zu wollen, das Alpengebiet zu pflegen und zu bewirtschaften, aber auch ein angstfreies Leben führen zu dürfen.

Eine romantisierende Sichtweise auf das Alpengebiet und die Berge, die die Wiederkehr der Grossraubtiere feiert und gleichzeitig die Pflege und Bewirtschaftung des Alpenraums und der Kulturlandschaft gefährdet, vergisst eines: Alpen ohne Menschen sind keine Alpen. Am Schluss geht es darum, dass die Menschen, die es auf sich nehmen, dort zu leben, das auch gefahrlos und ohne dass ihre Existenzen zu bedroht sind tun können. Ein Naturbild von Städtern, die uns durch ein Guckloch und unter einer Glaskugel in einer verklärten Natur und Landschaft betrachten wollen, in welcher der Mensch keinen Platz mehr hat, wird den effektiven Bedürfnissen nie Rechnung tragen können. Deshalb vertraue ich darauf, dass im Rahmen der Gesetzesrevision - Frau Bundesrätin Leuthard wird uns sagen müssen, wann wir die Vorlage erwarten dürfen - den Bedürfnissen und Ängsten im Berggebiet mit einem griffigen und wirkungsvollen Wolfsmanagement begegnet werden kann.