Dobler Marcel · Nationalrat · 2016-03-09
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-09
Wortprotokoll
Ich vertrete die FDP-Liberale Fraktion, welche einstimmig für Eintreten auf dieses Geschäft ist. Das geltende Gesetz über die Landesversorgung stammt aus dem Jahr 1982. Vor über dreissig Jahren gab es noch kein Internet, nur die wenigsten hatten Kontakt mit Computern. Die Welt hat sich seit dieser Zeit technologisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich stark verändert. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie, der Logistik und der Elektrizität zu.
Die Schweiz ist kein Selbstversorger. Die Schweiz muss 100 Prozent der Rohstoffe, 80 Prozent der Energie und grosse Teile der Nahrungsmittel und Medikamente aus dem Ausland beziehen. Aufgrund dieser grossen volkswirtschaftlichen Abhängigkeiten und aufgrund der Entwicklungen ist die Totalrevision völlig unbestritten. Das Gesetz soll weiterhin die wirtschaftliche Landesversorgung und die Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen sicherstellen, die für das Funktionieren einer modernen Wirtschaft und Gesellschaft unentbehrlich sind.
Was ist neu beim Landesversorgungsgesetz? Mit der Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes wird kein grundlegend neuer Ansatz zur Versorgungssicherung angestrebt. Die Prinzipien der Milizorganisation, der Pflichtlagerhaltung und der Subsidiarität haben sich bewährt und sollen beibehalten werden. Die Wirtschaft spielt sowohl bei der Versorgung als auch bei der Bewältigung von Krisen weiterhin die zentrale Rolle. Der Bund greift nur falls nötig und nur unterstützend ein. Das Ziel ist die Modernisierung der Rechtsgrundlagen, das Heraufsetzen der Widerstandsfähigkeit und ein dynamisiertes Instrumentarium für den Fall, dass tatsächlich eine Krise eintritt.
Das bestehende Landesversorgungsgesetz aus den Zeiten des Kalten Krieges richtet den Fokus für die Massnahmen auf traditionelle kriegerische und machtpolitische Bedrohungen. Gleichzeitig wird unterschieden zwischen Versorgungsstörungen aufgrund kriegerischer Bedrohungen und sonstigen schweren Mangellagen. Diese Unterscheidung ist obsolet geworden und muss korrigiert werden. Die Instrumente, welche für den einen oder den anderen Fall vorgesehen sind, sind grundsätzlich die gleichen und unterscheiden sich einfach in der Intensität des Markteingriffs. Das bedeutet, dass sich die wirtschaftliche Landesversorgung künftig unabhängig von einer bestimmten Ursache generell auf Risiken vorbereitet.
Das Kriterium für den Einsatz der Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung soll eine eingetretene oder unmittelbar drohende schwere Mangellage sein. Der Staat wird dann mit involviert, wenn die Wirtschaft nicht mehr in der Lage ist, sich dieser Herausforderung allein zu stellen. Gesetzestechnisch bedingt dieser Perspektivenwechsel eine neue Struktur und damit eine Totalrevision unseres Gesetzes. Unabhängig von den Ursachen muss die wirtschaftliche Landesversorgung bei drohenden oder bereits eingetretenen schweren Mangellagen, die das ganze Land betreffen, rasch und gezielt greifen können.
Abschliessend halte ich nochmals fest, dass die FDP-Liberale Fraktion einstimmig für Eintreten ist. Ich rechne mit Ihrer Unterstützung.