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Noser Ruedi · Ständerat · 2016-03-10

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-10

Wortprotokoll

Ich entschuldige mich jetzt schon, weil es unüblich ist, sich zu Wort zu melden, wenn Einstimmigkeit herrscht. Ich hoffe, Sie akzeptieren meine Entschuldigung, weil ich ja selbst etwa sechzig Lehrlinge ausbilde und mich als Branchenvorsteher sehr intensiv für die Lehrlingsausbildung einsetze.

Ich melde mich zu Wort, weil ich dem Bundesrat mit der Motion gerne noch mitgeben möchte, dass er sie sehr vorsichtig begleitet. Denn beim Lesen der Stellungnahme des Bundesrates könnte man auch zum Schluss kommen, dass man Bürokratieabbau so versteht, dass es weniger Bürokratie für die Verwaltung und vielleicht mehr Bürokratie für die Firmen gibt - hier besteht eine gewisse Gefahr. Ich habe zwei, drei Beispiele, die ich Ihnen gerne mitgeben möchte; dies auch, weil ja dann noch eine Motion Bischof auf der Tagesordnung steht, bei der es um die Ingenieurausbildung geht.

Ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Sie haben ja vor vier, fünf Jahren zum Glück diese Passerelle gemacht, die es den Maturanden erlaubt, nach der Matur während eines Jahres ein Praktikum zu machen und dann in die Fachhochschule zu gehen. Die Firmen haben mit sehr viel Mühsal etwas aufgebaut, damit man diese Maturanden überhaupt übernehmen und nach einem Jahr an die Fachhochschule weitergeben kann. Jetzt hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation gesagt, das sei ein Pilotprojekt, das evaluiert werden müsse, weshalb man das ab 2018 nicht mehr machen könne. Das heisst also, dass die Firmen, die sich jetzt die Mühe gegeben haben, diesen Pilotversuch mitzumachen, und die ganze Arbeit auf sich genommen haben - damit die Jugendlichen an die Fachhochschule gehen können, um notabene dann Ingenieur zu studieren, wie dies Herr Bischof ja fordert -, wegen der Evaluation jetzt ein oder zwei Jahre aussetzen müssen. Meiner Ansicht nach kann man das Projekt weiterführen und es gleichzeitig evaluieren.

Ich möchte Ihnen noch ein anderes Beispiel darlegen, das uns momentan Bauchweh macht: Aktuell ist man daran, die Sicherheitsanforderungen für Jugendliche neu zu überprüfen. Sie müssen sich einmal vorstellen: In der Verwaltung geht man davon aus, dass ein 17-Jähriger nicht gleichen Gefahren oder Risiken ausgesetzt werden kann wie ein 18-Jähriger. Es ist mir eigentlich nicht klar, was da der Unterschied sein soll. Entweder ist etwas gefährlich, oder es ist nicht gefährlich, und zwar auch für einen 17-Jährigen.

Ich möchte Ihnen an einem Beispiel zeigen, was hier die Verwaltung gefunden hat: Die Verwaltung hat gefunden, dass bei den Leuten in Pflegeberufen in einer Spitex, die zu den zu pflegenden Patienten gehen, die erst 17-Jährigen von Hunden gebissen werden könnten. Es hat aber keinen Sinn, wenn wir Sicherheitsvorschriften, die ich ja nicht infrage stellen will, nach Alter abgrenzen. Ich denke, dass Sicherheitsvorschriften für 15-Jährige bis 65-Jährige gelten: Es gibt keinen Grund zu sagen, dass für 17-Jährige ein anderes Gefahrenpotenzial als für 18-Jährige vorhanden ist.

Warum bringe ich diese Beispiele? Jeder Betrieb muss deswegen zwei Reglemente machen! Das müssen wir jetzt neu in sehr vielen Lehrberufen machen. Das sind Beispiele, bei denen ich der Ansicht bin, dass man sofort handeln und solche Dinge auch stoppen könnte.

Sie haben als Zielsetzung, die wir, glaube ich, alle teilen, dass wir möglichst viele Lehrlinge ausbilden. Lehrlinge sind Leute, die in der Praxis ausgebildet werden. Wir müssen sie in der Praxis auf die Arbeitswelt vorbereiten, und wir dürfen die Lehre nicht immer mehr verschulen. Darum wäre ich eigentlich froh, man würde beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation und bei den Kantonen eher weniger machen. Die Organisationen der Arbeitswelt machen einen hervorragenden Job, und man sollte sie möglichst in Ruhe lassen.

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