Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-03-10
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-10
Wortprotokoll
Bekanntlich erliess der Bundesrat am 27. August 2014 eine Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine. Gemäss dieser Verordnung kann die Ausfuhrbewilligung für doppelt verwendbare Güter verweigert werden, wenn sie ganz oder teilweise für militärische Endverbraucher bestimmt sind. Exporte nach Russland und in die Ukraine sind damit ausdrücklich zulässig, wenn diese für eine zivile Nutzung vorgesehen sind, und damit - und das ist wichtig - unterscheiden sich Dual-Use-Güter ausdrücklich von eigentlichen Kriegsmaterialgütern.
Die vorliegende Interpellation habe ich eingereicht, weil ich von verschiedenen Betrieben vor allem aus der Ostschweiz, aber auch darüber hinaus auf die restriktive Praxis des Bundes bei der Exportbewilligung für Dual-Use-Güter aufmerksam gemacht worden bin. Bei den exportorientierten Unternehmen, die aufgrund des starken Frankens ohnehin schon unter Druck sind, waren und sind dadurch wertvolle Industriearbeitsplätze gefährdet. Deshalb hat sich die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 an den Gesamtbundesrat gewandt und auf die Problematik aufmerksam gemacht. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz kritisiert insbesondere - und ich teile diese Auffassung -, dass die Bewilligungspraxis in der Schweiz im Vergleich mit den Staaten der Europäischen Union strenger ist und dass damit die Schweizer Industrie nicht gleich lange Spiesse hat wie die Konkurrenzbetriebe in der EU. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz bittet den Bundesrat in diesem Schreiben deshalb, bei der Exportbewilligung für Dual-Use-Güter eine umfassende Abwägung der jeweiligen Situation vorzunehmen.
Der Bundesrat ist in seiner Antwort hingegen der Auffassung, dass sich seine Praxis der Kontrolle der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern nach Russland und in die Ukraine bewährt hat. Dabei gilt es aus meiner Sicht festzuhalten, dass während Monaten nur Gesuche gestützt auf die Grandfathering-Klausel bewilligt wurden, also nur alte respektive bestehende Verträge ausgeführt werden durften. Danach hat sich im letzten Jahr ein Stau an Gesuchen ergeben, der offensichtlich erst nach der Intervention der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und der vorliegenden Interpellation aufgelöst werden konnte.
Eine St. Galler Firma hat mir denn auch mitgeteilt, dass im Januar 2016 endlich einige Gesuche vom Bundesrat bewilligt wurden, und dies war direkt arbeitsplatzrelevant. Die Bewilligung und die damit verbundenen Aufträge haben direkt dazu beigetragen, dass die Arbeitsplätze im Kanton St. Gallen aufrechterhalten werden konnten.
Ich möchte hier klarstellen: Die Verordnung des Bundesrates, wonach die Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine nicht umgangen werden dürfen, ist für mich unbestritten. Ich erwarte vom Bundesrat aber auch, dass er seinen Spielraum ausschöpft und Güter, die einer rein zivilen Nutzung dienen, bewilligt. Dabei ist die in der EU übliche Bewilligungspraxis zu beachten. Ein Swiss Finish ist nicht nötig. Im Übrigen muss man sich bewusst sein, dass die Sanktionen der EU gegenüber Russland - ich kann mich an die Diskussion darüber in der APK erinnern - teilweise auch recht opportunistisch ausgefallen sind. Ich erinnere nur daran, dass damals beispielsweise der Finanzplatz Frankfurt ausgenommen wurde. Zudem erwarte ich, dass der offensichtliche Schwung, der sich bei den Bewilligungen im Januar dieses Jahres eingestellt hat, nicht wieder abbricht. Die von den Entscheiden des Bundesrates betroffenen Unternehmen sind eine wichtige Stütze unserer Volkswirtschaft. Die Aufträge, die von der Bewilligungspraxis des Bundes abhängig sind, stehen in direktem Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz.
Ich erkläre mich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.