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Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2016-03-10

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-03-10

Wortprotokoll

Diese Motion habe ich von Christophe Darbellay übernommen. Er hat sie eingereicht, als diese ganze Diskussion vor allem mit dem Verbot von Al Kaida und des "Islamischen Staats" aktuell war. Diese Motion wurde demnach auch vor anderthalb Jahren eingereicht und ist in der Zwischenzeit, vor allem was ihre Forderungen anbelangt, überholt. Das Verbot von Al Kaida wurde erneuert, und das Verbot des "Islamischen Staats" wurde ebenfalls ausgesprochen. Im Nachrichtendienstgesetz wurde mit Artikel 74 ein Organisationsverbot eingefügt, welches dem Bundesrat den nötigen Handlungsspielraum bietet, damit er beim Verbot von Organisationen nicht immer auf Notrecht zurückgreifen muss.

An einer Sitzung der Sicherheitspolitischen Kommission nahm ich zur Kenntnis, dass die Chefin des Fedpol davon gesprochen hat, dass es ungenügende Rechtsgrundlagen dafür gibt, diese Organisationen zu verbieten. Ich würde daher gerne vom Bundesrat wissen, wie dies nun faktisch ist: Genügt der neue Artikel im Nachrichtendienstgesetz, oder braucht es eine zusätzliche gesetzliche Grundlage, um diese Organisationen in Zukunft ohne Notrecht oder dringliches Bundesgesetz zu verbieten? Ich danke dem Herrn Bundesrat, wenn er hier eine Antwort dazu gibt.

Die Motion ziehe ich danach zurück, weil das geforderte Anliegen erfüllt ist.