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Feri Yvonne · Nationalrat · 2016-03-10

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-10

Wortprotokoll

Schön, dass Sie noch da sind - ich weiss, der GPK-Bericht ist nicht so interessant. Das müssen wir widerlegen, bzw. wir könnten es widerlegen, indem Sie ihn lesen würden.

Die Oberaufsicht wahrzunehmen erfordert viel Zeit, professionelle Arbeit und eine Kommission, die aktiv mitarbeitet. Die SP-Fraktion bedankt sich beim GPK-Sekretariat für die grossartige Arbeit. Ohne dieses wäre die Kommission zeitlich wie auch inhaltlich stark überfordert. Wie so oft befassen wir uns vor allem mit Dingen und Angelegenheiten, die nicht gut funktionieren. Dabei geht oftmals vergessen, dass es zig Dinge gibt, die sehr gut funktionieren und zu keinen Beschwerden Anlass geben. Das sollten wir nicht vergessen - nein, im Gegenteil, dies sollte auch einmal gewürdigt werden.

Ich nehme kurz auf drei Punkte Bezug.

Zuerst zur HSBC Private Bank, besser bekannt unter "Swissleaks": Recherchen ergaben mögliche Zusammenhänge von Steuerhinterziehung und Geldwäscherei bei einer Schweizer Filiale der Grossbank HSBC. Die GPK-SR beschloss aufgrund von diversen Medienberichten, mit der Finma eine Aussprache zu deren Aufsicht über die HSBC Schweiz zu führen. Dabei wurde wiederholt festgestellt, dass die Grundlagen für die Bekämpfung der Geldwäscherei in den letzten Jahren wesentlich verbessert wurden und die Finma gerade in Bezug auf die HSBC Schweiz verschiedene Massnahmen getroffen hat, auf präventiver wie auch auf überwachender Ebene. Insofern kam die GPK-SR zum Schluss, dass kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Die SP-Fraktion ist jedoch nach wie vor überzeugt, dass es im Bereich von Steuerhinterziehung, Umgang mit Potentatengeldern und Geldwäscherei immer noch Handlungsbedarf gibt, und dies nicht festgemacht an einer einzelnen Bank, sondern im Allgemeinen. Fälle wie "Swissleaks" bestätigen dieses Ansinnen.

Zur Protokollführung im Bundesrat: Schon einige Male haben wir uns damit befasst. Eigentlich erstaunlich, gibt es doch klare gesetzliche Vorgaben. Trotzdem darf man sich die Frage in Erinnerung rufen: Was soll ein Protokoll der Sitzung einer Kollegialbehörde beinhalten und aufzeigen? Worin besteht der Unterschied zum Protokoll der Sitzung einer Legislativkommission bzw. eines Parlamentes? Es ist wichtig, dass die Mitglieder des Bundesrates innerhalb des Gremiums offen und frei diskutieren können, ohne dass die einzelnen Meinungen nach aussen dringen. Jedoch müssen die Beschlüsse auch nachvollziehbar sein. Im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz ist deshalb Folgendes festgeschrieben: "Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates werden durchgehend schriftlich festgehalten. Das Bundesratsprotokoll gewährleistet deren Nachvollziehbarkeit; es dient dem Bundesrat als Führungsinstrument." Um dies zu gewährleisten, braucht es eine Protokollführung, welche über genügend Ressourcen verfügt. Unser Parlament muss dafür die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen.

Zum letzten Punkt, dem Thema Beschwerderecht in Strafsachen: Unsere Gerichte sind masslos überlastet, dies aus verschiedensten Gründen, welche aus diversen Statistiken herausgelesen werden können. Zur Lösung dieses Problems gibt es zwei Wege: Die Gerichte bekommen mehr personelle Ressourcen, oder die Anzahl Beschwerden muss reduziert werden. Die GPK stellte fest, dass die Beschwerden in Strafsachen von einfach Geschädigten der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes einen erheblichen Aufwand verursachen, ohne dass sie für die Betroffenen von Nutzen sind. Die Beschwerden richten sich fast ausschliesslich gegen staatsanwaltliche Beschlüsse zur Verfahrenseinstellung und nicht gegen Urteile. Es handelt sich meist um Betrugsklagen. Die Erledigung solcher kleinen, aber oft relativ schwierigen Wirtschaftsfälle beschäftigt neben den urteilenden Richtern drei bis fünf Gerichtsschreibende. Wichtig beim Beschwerderecht ist: Opfer von Verletzungen der körperlichen, geistigen, psychischen oder sexuellen Integrität sollen weiterhin eine Beschwerdemöglichkeit haben.

Die GPK ersuchte deshalb die zuständige Kommission für Rechtsfragen, bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit das Beschwerderecht für die einfach Geschädigten wieder abzuschaffen bzw. es auf Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes einzuschränken - da darf es wirklich nicht verändert werden. Es handelt sich dabei um ein schönes Beispiel für das Zusammenspiel der GPK mit einer Legislativkommission. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Nachmittag.