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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-14

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Ja. Gemäss Auskunft der eritreischen Behörden steht es eritreischen Staatsangehörigen frei, in ihr Heimatland zurückzukehren. Es gibt vereinzelt freiwillige Rückkehrer nach Eritrea.

Zur zweiten Frage: Das EJPD geht davon aus, dass von den 128 Personen, die nach eigenen Angaben Eritreer sind, weniger als ein Dutzend effektiv die eritreische Staatsangehörigkeit besitzt. Aufgrund der mangelnden Zusammenarbeit mit Eritrea und anderen Staaten der Region kann ihre Identität jedoch nicht abschliessend festgestellt werden. Das EJPD steht regelmässig in Kontakt mit der eritreischen Botschaft, um Lösungen im Rückkehrbereich zu finden. Bis anhin hat die eritreische Seite aber keine Bereitschaft hierfür gezeigt.

Zur dritten Frage: Gemäss Aussagen der eritreischen Botschaft ist eine zwangsweise Rückkehr grundsätzlich nicht ausgeschlossen. In der Praxis sind bisher alle vom EJPD unternommenen Schritte betreffend Identifizierung und Ausstellung von Ersatzreisedokumenten für unfreiwillige Rückkehrer seitens der eritreischen Behörden unbeantwortet geblieben. Deshalb sind Rückführungen nach Eritrea zurzeit nicht möglich.