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Schmid Martin · Ständerat · 2016-03-14

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-14

Wortprotokoll

Wir kommen jetzt zum zweiten Abkommen, das die Einführung des AIA mit Australien zum Inhalt hat und das auch schon von Bundesrat Ueli Maurer erwähnt wurde. Wie bei der Revision des Zinsbesteuerungsabkommens wird auch dieser Bundesbeschluss von uns heute als Erstrat behandelt.

Am 3. März 2015 haben die Schweiz und Australien eine gemeinsame Erklärung über die Einführung des AIA unterzeichnet. Im Gegensatz zum Abkommen mit der EU basiert dieses rechtlich gesehen auf der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden zum AIA über Finanzkonten. Diese multilaterale Vereinbarung wurde zusammen mit den anderen AIA-Grundlagen in der Wintersession 2015 von unserem Parlament genehmigt. Das Multilateral Competent Authority Agreement (MCAA) wird, so ist es zumindest geplant, für viele weitere AIA-Abkommen als Grundlage genutzt werden.

Der Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien hat bei der Implementierung den gleichen Fahrplan wie jener mit der EU. Im Jahr 2017 werden die ersten Daten gesammelt, und per 2018 findet der erste Datenaustausch statt. Australien war das erste Land, mit dem die Schweiz eine Erklärung zur Einführung des AIA unterzeichnet hat. In der Kommission hat Ueli Maurer als Begründung dafür angeführt, dass Australien als Mitgliedland der G-20 und wichtiger Handelspartner der Schweiz ausgewählt worden sei. Zudem würden zwischen den beiden Ländern - das hat Bundesrat Maurer vorhin nochmals bestätigt - sehr gute Beziehungen bestehen.

Die Kommission unterstützt das Abkommen, das sich am OECD-Standard orientiert. Es gelten auch hier die beim AIA-Abkommen mit der EU aufgeführten wichtigen Punkte: dass die Diskussionen zur Verbesserung des Marktzugangs des Bankensektors unbedingt vorangetrieben werden müssen, dass in der Praxis strikte auf die Einhaltung des Spezialitätsprinzips und des Datenschutzes zu achten ist. Sollte Australien oder ein anderes Land beim Datenschutz dem geforderten Mass nicht entsprechen, ist das Abkommen sofort auszusetzen.

Die Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, auf dieses Abkommen einzutreten und ihm zuzustimmen. Bei Artikel 2 hat sie eine kleine Änderung vorgenommen. Diese ist notwendig, weil der Entwurf vorsieht, dass dieser Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum unterstehen soll, dies in Anwendung von Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung. Gemäss Artikel 39 des AIA-Gesetzes unterstehen jedoch die einzelnen Abkommen nicht mehr dem fakultativen Referendum. Da das AIA-Gesetz zurzeit noch nicht in Kraft ist, weil die Referendumsfrist bis Mitte April läuft, muss der Bundesbeschluss momentan noch dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Sobald das AIA-Gesetz in Kraft ist, wird der Bundesbeschluss nicht mehr dem Referendum unterstehen. Um diese Korrektur nicht der Redaktionskommission überlassen zu müssen, haben wir Ihnen deshalb diese Gesetzesänderung vorgeschlagen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie mit der einstimmigen Kommission zuhanden des Nationalrates zu verabschieden.