Flach Beat · Nationalrat · 2016-03-14
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-03-14
Wortprotokoll
Der Jahrgang in der Geschäftsnummer 13.025 zeigt, dass wir schon länger auf dem Weg sind. Jetzt sind wir quasi in der letzten Kurve vor Abschluss dieser Gesetzesberatung. Der Ständerat hat in seiner letzten Sitzung vom 8. März 2016 der Randdatenspeicherung ausserhalb der Schweiz, das heisst der Streichung dieses Absatzes 5bis von Artikel 26, mit 25 zu 17 Stimmen zugestimmt.
Worum geht es? Es geht um sogenannte Randdaten. Sie haben es gehört, vor allen Dingen in der mobilen Telefonie werden diese erhoben. Es geht darum, wer mit wem wann wie lange in Kontakt ist und allenfalls, wo er das war oder ist.
Die Vorlage wurde von Ihrer Kommission lange beraten. Wir haben diverse Anhörungen gemacht, und eigentlich ist das [PAGE 356] Parlament ganz am Schluss noch einmal auf die Dauer der Datenaufbewahrung zurückgekommen und ist beim geltenden Recht, bei sechs Monaten geblieben. Absatz 5bis, der jetzt festlegen will, dass diese Randdaten alle in der Schweiz aufbewahrt werden müssen, ist erst am Ende der Beratung überhaupt zu einem Pièce de Résistance geworden.
Die Mehrheit Ihrer Kommission fragt sich, ob so eine Bestimmung im Büpf am richtigen Ort ist oder ob sie nicht vielmehr ins Datenschutzgesetz oder auch ins Fernmeldegesetz gehört, falls so eine Datensicherung in der Schweiz vorgeschrieben werden soll. Ihre Kommission hat sich auch darüber unterhalten, wie schwierig es zu kontrollieren ist, wo diese Daten aufbewahrt werden. Denn Sie müssen sich dessen gewahr werden, wie der Ablauf ist: Ein Staatsanwalt beantragt beim Zwangsmassnahmengericht die Herausgabe dieser Daten von einem bestimmten Fernmeldedienstanbieter, und der Dienst ÜPF holt diese Daten dann dort ab. Er hat dann keine Möglichkeit festzustellen, ob die Daten während dieser Dauer in der Schweiz aufbewahrt worden sind.
Die Minderheit hält auf der anderen Seite dafür, dass der Zugriff auf eben gerade diese Daten allenfalls gefährdet sein könnte, wenn sich diese Daten im Ausland befinden. Das ändert allerdings nichts daran, dass es bereits jetzt geltendes Recht ist, das heisst, der Fernmeldedienstanbieter muss gemäss dem Gesetz dafür sorgen, dass er diese Daten dann natürlich im Bedarfsfall herausgeben kann.
Eine andere Frage, die die Minderheit sehr umtriebig behandelt hat, ist der Datenschutz, also die Frage, wo denn der Datenschutz bleibt, wenn die Daten im Ausland sind. Dazu ist zu sagen, dass Daten, die von einem Schweizer Unternehmen aufbewahrt werden, natürlich eben nach schweizerischem Datenschutzrecht aufbewahrt werden müssen und nicht nach irgendeinem ausländischen.
Die Kommission hat sich dann letztlich mit 10 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Fassung des Ständerates und des Bundesrates, das heisst für die Streichung von Absatz 5bis, entschieden.
Ich bitte Sie namens der Kommission, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.