Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat begrüsst das Anliegen der parlamentarischen Initiativen und auch die Verfassungs- und Gesetzesrevision, wie sie von Ihrer Staatspolitischen Kommission erarbeitet wurde. Die Ungleichbehandlung von ausländischen Personen in eingetragener Partnerschaft gegenüber ausländischen Ehepartnerinnen und Ehepartnern im Einbürgerungsverfahren ist nicht mehr gerechtfertigt. Es ist schön, dass vorhin eigentlich alle sagten, dass man diese unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens abbilden und respektieren soll.
Hinzu kommt: Wenn Sie den eingetragenen Partnern und Partnerinnen nun die gleichen Rechte geben wie den Ehepartnerinnen und Ehepartnern, dann nehmen Sie niemandem etwas weg. Ehepartnerinnen oder Ehepartner mit ausländischer Abstammung können sich weiterhin erleichtert einbürgern lassen. Wenn diese erleichterte Einbürgerung neu auch in einer eingetragenen Partnerschaft möglich ist, nehmen Sie damit den verheirateten Paaren überhaupt nichts weg. Sie geben hingegen den eingetragenen Partnerinnen und Partnern einfach die gleichen Rechte. Ich denke, der Moment ist gekommen, dies zu tun.
In der Botschaft zum Partnerschaftsgesetz hatte der Bundesrat damals darauf hingewiesen, dass es einer Verfassungsänderung bedarf, wenn der Bund das Einbürgerungsverfahren für den Bereich der eingetragenen Partnerschaft abschliessend regeln will. Diesbezüglich stimmt er mit der Einschätzung der Staatspolitischen Kommission Ihres Rates und auch mit der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer überein.
Ich sage noch etwas zur konkreten Ausgestaltung von Artikel 38 Absatz 1. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Zielsetzung der Initiativen sowohl mit dem Antrag der Mehrheit als auch mit den Minderheitsanträgen erreicht wird. Allerdings muss man sich bei der Formulierung eines Verfassungsartikels immer wieder damit auseinandersetzen, ob er genügend offen gestaltet ist, sodass man auch zukünftige Entwicklungen bereits mitdenkt. Es ist ja eine Stärke unserer Bundesverfassung, dass sie jeweils eine offene Formulierung vorsieht, damit Sie als Parlament dann die entsprechende Konkretisierung vornehmen können. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme den früheren Minderheitsantrag Schenker Silvia unterstützt, der eine offenere Formulierung der erwähnten Verfassungsbestimmung vorsieht. Nach der erneuten Diskussion in Ihrer Kommission kann sich der Bundesrat aber auch einer abschliessenden Formulierung in Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung anschliessen. Entsprechend hat er in seiner Stellungnahme auch darauf hingewiesen, dass er es als rechtlich möglich erachtet, zukünftige Formen eines gesetzlich geregelten Zusammenlebens wie zum Beispiel jene eines Pacte civil de solidarité unter dem Begriff der eingetragenen Partnerschaft zu subsumieren.
In diesem Sinne begrüsst es der Bundesrat sehr, dass mit der Verfassungsänderung jetzt ein längst fälliger Schritt endlich gemacht oder nachgeholt wird und die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe im Einbürgerungsverfahren herbeigeführt wird.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.