Guldimann Tim · Nationalrat · 2016-03-14
Guldimann Tim · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-14
Wortprotokoll
Vor über zwei Jahren hat Ständerat Hans Stöckli das Postulat "40 Jahre EMRK-Beitritt der Schweiz. Erfahrungen und Perspektiven" eingereicht. Am 19. November 2015 hat der Bundesrat den darin verlangten Bericht vorgelegt. Die APK des Nationalrates hat ihn am 1. Februar 2016 behandelt und beschlossen, dass er hier im Plenum diskutiert werden soll.
Von der Mehrheit der Kommission wurde der Bericht positiv zur Kenntnis genommen. Dabei wurde die grosse Bedeutung unserer Beteiligung an der Europäischen Menschenrechtskonvention mit folgenden Argumenten gewürdigt:
Im Namen der FDP-Delegation wurde erklärt, die Konvention biete eigentlich den Grundrechtsschutz, den unsere Bundesverfassung nachträglich übernommen habe. Bis zur Bundesverfassung von 1999 war unser Grundrechtsschutz niemals so kodifiziert wie in dieser Konvention.
Eine Kollegin der FDP stellte auch gegenüber den Einwänden seitens der SVP klar, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kein Verfassungsgericht sei. Ein solches führe eine generell-abstrakte Normenkontrolle aus. Der EGMR hingegen beurteile konkrete Fälle, in denen es darum gehe zu prüfen, ob die Grundrechte der Konvention beim entsprechenden Individuum verletzt worden seien.
Ebenso wurde in der APK dargelegt, dass im Gegensatz zur beschränkten Durchsetzungsmöglichkeit der meisten anderen internationalen Vereinbarungen diese Konvention über ein griffiges Instrument verfüge, das ihre Einhaltung zwingend regle. Die Mitgliedstaaten hätten sich nämlich dazu verpflichtet, das Urteil des EGMR als verbindlich anzuerkennen und zu befolgen.
Zum Einwand, dass hier fremde Richter über die Schweiz urteilten, unterstrich ein Kollege der FDP, dass er als Bürger zwar nationalstaatlich ausgerichtet sei, dass man aber Menschenrechte nicht nationalstaatlich abhandeln könne, weil Menschenrechte nicht an der Grenze haltmachen würden. Deshalb sei es ihm auch gleich, ob Schweizer, deutsche oder amerikanische Richter über Menschenrechte urteilten.
Von einem anderen Kommissionsmitglied aus der CVP wurde das Interesse unseres Landes daran unterstrichen, dass wir "innerhalb von Europa mehr Kohäsion in Bezug auf unsere Grundrechte erreichen können".
Im gleichen Sinne habe ich in der Kommission festgehalten, wie wichtig es für uns sei, dass die Menschenrechte auch in unseren Nachbarstaaten beachtet würden, und dass die Konvention dafür sehr hilfreich sei. Dazu stellte ich die Frage, warum Italien, an dessen Rechtsstaatlichkeit wir besonders interessiert sind, hinsichtlich der Zahl der gefällten Urteile nach der Türkei an zweiter Stelle figuriert. Italien ist immerhin unser zweitwichtigster Handelspartner in Europa. Ich habe von der Verwaltung die Antwort erhalten, dass hier Verfahrensfragen, insbesondere die Verfahrensdauer, Gegenstand der Urteile seien. In der Folge werde die angeklagte Regierung gezwungen, sich im Ministerkomitee zu rechtfertigen, was den Justizreformen weiterhelfen könne. Abgesehen davon führten die Urteile zumindest zu einer Entschädigung der Kläger.
Ein Kollege aus der CVP stellte die Frage, ob der von der Schweiz unterstützte Beitritt der EU zur EMRK "nicht zu Gewichtsverschiebungen zulasten der Nicht-EU-Staaten" führe. Dies wurde seitens der Verwaltung damit beantwortet, dass es im Augenblick keine Befürchtungen für eine solche Gewichtsverlagerung gebe. Trotzdem müsse man "natürlich immer gut hinschauen", ob es das geben könnte.
Seitens der SVP wurde darauf hingewiesen, dass der Beitritt zur EMRK damals nicht dem fakultativen Referendum unterstellt worden sei, weil die Konvention innerhalb von fünfzehn Jahren kündbar sei. Von daher kommt die Frage: Wie verträgt sich diese Begründung mit der heutigen Position des Bundesrates, dass eine Kündigung nicht infrage komme? Bundesrätin Sommaruga stellte klar, dass der Beitritt 1974 gemäss der damals geltenden Bundesverfassung ohne Referendumsmöglichkeit ratifiziert worden sei, dies im Gegensatz zu verschiedenen seither übernommenen Zusatzprotokollen. Die Position des Bundesrates hingegen, dass eine Kündigung nicht infrage komme, sei nicht eine juristische, sondern eine politische Aussage.
Die wichtigsten Kritikpunkte der SVP hat Hans-Ueli Vogt in seinem Antrag auf ein Folgepostulat in sieben Punkten formuliert. Darin stellt er unter anderem die Frage nach den Nachteilen der Konvention für das schweizerische Verfahrensrecht und verlangt eine Stellungnahme zu seiner Einschätzung, dass hier materielles Privatrecht gesetzt würde und neue staatliche Verpflichtungen geschaffen würden. Die Kommission hat den Antrag mit 15 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Abschliessend kann ich im Sinne der Mehrheit der Kommission nochmals auf die grosse Bedeutung der EMRK für unseren Rechtsstaat und für die Einhaltung der Menschenrechte in Europa hinweisen. Ich tue dies nicht zuletzt im Lichte der von der SVP lancierten Initiative "Landesrecht vor Völkerrecht". Für diese nimmt die SVP - gemäss einem ihrer prominenten Ratsmitglieder - in Kauf, dass im Falle der Annahme ein Austritt aus der EMRK notwendig würde. Damit ist klar, was hier auf dem Spiel steht.