Hösli Werner · Ständerat · 2016-03-15
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-15
Wortprotokoll
Wir haben uns jetzt bei der Behandlung dieses Artikels relativ stark auf eine Grundsatzdebatte zubewegt, und ich möchte den Fokus wieder auf die Anträge von Mehrheit und Minderheit I richten, zumindest in meinem Votum. Auch wenn es in der Theorie bei den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit I letztlich nicht direkt um die mengenmässige Ausstattung des neu zu schaffenden Fonds geht, so ist doch mehr Substanz und Brisanz in dieser Frage, als man im ersten Moment gemeinhin meinen könnte. Das Thema ist ja schon längere Zeit in der Bearbeitung durch Bundesrat und Parlament und hat im Verlauf seiner Entstehung auch eine Vernehmlassung erfahren. Dabei war die weit überwiegende Mehrheit der Auffassung, man solle die Fondsfinanzierung auf der Zuweisung der Automobilsteuer sowie einer Neuverteilung der Mineralölsteuer und allenfalls einer Anpassung des Mineralölsteuerzuschlags aufbauen. Das war im Grundsatz auch bei unseren Anhörungen nie bestritten, obwohl in den Details bei den einzelnen Interessengruppen keine grenzenlose Übereinstimmung festzustellen war. Aber dass nun gemäss Antrag der Minderheit I die Automobilsteuer nicht zur Fondsfinanzierung beigezogen werden soll, habe ich so nie als Forderung gehört. Nicht zuletzt auch wegen dieser Tatsache haben wir uns bei der ersten Beratung in der Kommission auf dieser Schiene bewegt; dannzumal stand noch vermehrt die Erhöhung der Autobahnvignette zur Diskussion. Bei der diesbezüglichen Abstimmung gab es blaue Flecken, deshalb war diese Idee immer sehr umstritten und ist nun in diesem Zusammenhang sicherlich Geschichte.
Mit dem Auftrag des Ständerates aus der Herbstsession, den Netzbeschluss (NEB) von 2012 in den NAF zu integrieren, hat sich der Finanzbedarf zwar etwas verändert, aber nicht die Ausgangslage, denn die Integration des NEB war von vielen Vernehmlassungsteilnehmern und vor allem von den Kantonen von Anfang an gefordert worden.
Es wäre nach meiner Einschätzung nun eine gefährliche Kehrtwende, deswegen die Finanzarchitektur zu ändern. Ich würde mich dann schon fragen, wie Sie gegen die Milchkuh-Initiative und für die Zustimmung zum NAF eine Argumentation aufbauen, wenn Sie die Automobilsteuer in die Bundeskasse fliessen lassen. Denn die Automobilsteuer ist doch um einiges enger mit Strassen verbunden als der Treibstoff. Sie wissen es selber besser als ich: Ein Fahrzeug ist heute nicht [PAGE 179] mehr unbedingt auf Benzin- und Dieseltreibstoff angewiesen. Es gibt ja neuerdings allerhand Fahrzeuge, die ohne Verbrennungsmotor laufen. Aber ohne Strassen wird es auch in Zukunft für die Autos und den Verkehr schwierig. Es ist eher umgekehrt: Je technologischer die Fahrzeuge, desto höher sind die Anforderungen an die Strassen und deren technische Ausrüstungen.
Ein NAF ohne Automobilsteuer ist für mich emotional und von der Entstehungsgeschichte her falsch. Tendenziell wird aufgrund der heutigen Situation die Strassenfinanzierung dadurch eher geschwächt, denn die Fahrzeuge haben einen immer kleiner werdenden Treibstoffverbrauch, und wegen des sich für die Schweiz negativ auswirkenden Tanktourismus sind die Verbrauchsabgaben mit sehr vielen Unsicherheiten verbunden. Die Automobilsteuer ist die stabilere Finanzierungsvariante und ergibt mit den zusätzlichen Verbrauchssteueranteilen einen guten Mix. Oder, um es mit den Worten aus der Kommission zu sagen: Wenn Sie sich bei der NAF-Finanzierung auf die Verbrauchssteuereinnahmen konzentrieren, legen Sie alle Eier in denselben Korb. Davon würde Ihnen jeder Finanzberater abraten. Auch die Kantone zahlen ja jetzt 60 Millionen Franken pro Jahr unbefristet in den NAF, damit eine sichere Finanzierung besteht. Ich denke nicht, dass sie dazu geschlossen bereit sind, wenn die Ausfinanzierung seitens Bund dann doch wieder auf zu unsichere Beine gestellt wird.
Der Mineralölsteuerzuschlag soll gemäss Mehrheit um 4 Rappen erhöht werden und als Finanzierungsteil in den Fonds fliessen. Das ist meines Erachtens wegen der momentanen Tanktourismus-Situation die obere Grenze, denn die Frau Bundesrätin hat in der Kommission dargelegt, dass uns wegen des Tanktourismus im vergangenen Jahr etwa 300 Millionen Franken an Finanzmitteln verlorengegangen sind. Diese Situation statt mit einem 4-Rappen-Zuschlag sogar mit einem 6-Rappen-Zuschlag noch anzuheizen und so das Problem zu verschärfen wäre wahrscheinlich nicht sehr weise, denn jede Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags verstärkt ja nicht nur den Tanktourismus, sondern auch den Einkaufstourismus generell. Ich meine, es ist angebracht, hier vernünftig und durchdacht zu entscheiden.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.