Graber Konrad · Ständerat · 2016-03-15
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-03-15
Wortprotokoll
Wir hatten gestern eine Debatte über die Motion Berberat 15.4268. Der Motionär wollte ja das Sanierungspaket um ein Jahr verschieben. Gestern hat uns der neue Finanzminister davon abgeraten. Wir sind dem Verlangen der Motion nicht gefolgt.
Der Finanzminister hat unter anderem ausgeführt, dass die Mehrwertsteuer um 1,3 Milliarden Franken eingebrochen ist und dass der Bund bei der Verrechnungssteuer einen grossen Betrag vor sich herschiebt, weil die Unternehmen das Geld zum Teil beim Bund parkieren. Weiter hat er klar zum Ausdruck gebracht, dass das Stabilisierungsprogramm aus seiner Sicht notwendig ist und dass die Jahre 2017 und folgende sehr schwierig sein werden.
Das stimmt mit einem Papier überein, das wir in der Kommission von der Finanzverwaltung erhalten haben. Danach weist der Finanzplan für 2017 einen strukturellen Saldo von minus 270 Millionen Franken aus, 2018 von 415 Millionen, 2019 sind es 500 Millionen, und 2020 ergibt sich dann praktisch eine schwarze Null. Das ist aber immer ohne drohende Mehrbelastungen. Wir wurden in der Kommission informiert, dass diese drohenden Mehrbelastungen sehr gross sein werden: vor allem wegen des Bereichs Asyl, dann wegen der Reform der Altersvorsorge gemäss Stand Ständerat, weiter wegen des Zahlungsrahmens der Armee - das sind 5 Milliarden Franken -, wegen des NAF, der Erweiterung des Nationalstrassennetzes sowie wegen weiterer Mehrbelastungen.
Der Finanzplan 2017 ist mit diesen drohenden Mehrbelastungen auf minus 1,5 Milliarden Franken ausgewiesen. 2018 wären es minus 2,3 Milliarden, 2019 minus 2,5 Milliarden, 2020 minus 1,8 Milliarden. In diesem Umfeld haben wir ja auch die Milchkuh-Initiative zur Ablehnung empfohlen, weil auch diese Milchkuh-Initiative 1,5 Milliarden Franken an zusätzlichen Ausfällen beim Bundeshaushalt kreieren würde. Die Negativsaldi würden dann also praktisch noch verdoppelt.
Wir wurden damals vom Bundesrat auch im Rahmen der Botschaft - das haben wir auch ausdrücklich gewünscht - auf Folgendes aufmerksam gemacht: Wenn im Zusammenhang mit der Milchkuh-Initiative Sparmassnahmen im Umfang von bis zu 1,5 Milliarden Franken zu treffen wären, würden diese beispielsweise folgende Bereiche treffen würden: Landesverteidigung 250 Millionen Franken; Bildung und Forschung 350 Millionen Franken; Verkehr und insbesondere Regionalverkehr 250 Millionen Franken; Landwirtschaft und Ernährung 200 Millionen Franken. In diesem Umfeld haben wir die Milchkuh-Initiative abgelehnt, auch wissend, dass die Kantone, wenn solche Sparmassnahmen erfolgen müssen, diese auch spüren werden. Herr Janiak hat angesprochen, weshalb wir keinen Gegenvorschlag konzipiert haben. Der Grund ist, dass das Initiativkomitee null Kompromissbereitschaft signalisiert hat, sowohl während der Beratung in der Kommission als auch nach den Beschlüssen in den Räten.
Es hätte die Möglichkeit bestanden, die Initiative zurückzuziehen. Ich zitiere aus einem Papier, das der Kommission in Zusammenhang mit der NAF-Beratung vorlag. Da hat das Komitee der Milchkuh-Initiative wörtlich Folgendes geschrieben: "Die im Februar 2014 präsentierte NAF-Vorlage kommt jedoch einer Ohrfeige gleich." Und dann auf Seite 4 dieses Papiers: "Der vom Bundesrat vorgelegte NAF ist nicht zielführend." Sie sehen daraus, dass da keine Kompromissbereitschaft war, auch nicht für einen Gegenvorschlag.
Nun zur Geschichte: Der Bundesrat hat dann in seiner NAF-Vorlage die Autoimportsteuer umgewidmet. Das macht 400 Millionen Franken aus - 400 Millionen Franken, die vom Bundeshaushalt direkt in die Strassenfinanzierung fliessen. Davon hat damals bei der Beratung des NAF weder das Initiativkomitee noch jemand anders gesprochen. Das wurde konsumiert, bevor darüber nachgedacht wurde. Jetzt hat die Kommission zusätzlich maximal 5 Prozent Mineralölsteuer-Zweckbindung für den NAF, also 125 Millionen Franken zusätzlich, gesprochen, wenn man das so sagen will, und im Jahr 2020 nochmals maximal 5 Prozent Mineralölsteuer-Zweckbindung, d. h. nochmals 125 Millionen Franken. Das gibt, wie es Herr Engler angesprochen hat, insgesamt eine Umwidmung von 650 Millionen Franken - 650 Millionen Franken, die aus der Bundeskasse in die Strassenfinanzierung fliessen.
Dazu kommen dann noch 110 Millionen Franken für die Elektrofahrzeuge. Auch hinter dieser Belastung stehe ich. Das gibt dann insgesamt 760 Millionen Franken, oder bezogen auf die Milchkuh-Initiative eine halbe Milchkuh-Initiative, eine halbe Milchkuh. Man könnte gewissermassen auch von einem Milchkalb sprechen, womit ich nicht sage, dass das, was wir hier diskutieren, eine Kalberei wäre, sondern ich stehe hinter der Lösung der Kommission.
Nun noch das Thema "maximal": Das Thema "maximal" gab in der Kommission auch zu Diskussionen Anlass. Symptomatisch ist ja, dass aus der Kommission nach gewalteter Diskussion kein Minderheitsantrag zu diesem Thema gestellt wurde. Es gibt jetzt hier Einzelanträge. Aber aus der Kommission wurde in Kenntnis all dieser Fakten kein Minderheitsantrag gestellt. Ich denke, dass das für sich spricht.
Das Einfügen des Wortes "maximal" gibt eine gewisse Flexibilität. Ich muss Ihnen einfach sagen: Für die Wirkung dieser halben Milchkuh-Initiative können Sie einfach diese Beträge halbieren. Der Effekt bezüglich Sparmassnahmen ist dann: Landwirtschaft: 100 Millionen; Verteidigung: 125 Millionen; Bildung und Forschung: 175 Millionen Franken. Das ist nicht so ausgewiesen, weil der Bund bereits die 400 Millionen Franken Autoimportsteuern in die Finanzplanung eingesetzt hat. Aber von der Wirkung her, vom Druck her, werden wir genau das erleben. Das werden wir wahrscheinlich im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes auch hier diskutieren.
Mir ist auch noch wichtig, dass man den Vergleich mit dem öffentlichen Verkehr zieht. Nicht um den öffentlichen Verkehr und den motorisierten Individualverkehr (MIV) [PAGE 180] gegeneinander auszuspielen, aber es wurde ja immer gewünscht, dass wir ein ähnliches Konzept haben. Was wir im Augenblick beim öffentlichen Verkehr sehen, sind jährliche Fahrpreiserhöhungen. Da haben wir auch zugestimmt, da hat auch das Volk zugestimmt. Beim MIV respektive beim Benzinpreis haben wir keine Erhöhungen; man könnte sagen, über Bundesratsgenerationen hinweg wurden keine Erhöhungen durchgeführt. Die vier Rappen, die hier jetzt noch zur Diskussion stehen, sind an einem kleinen Ort.
Mir ist wichtig, den Bezug zum Thema "maximal" auch noch herzustellen. Wenn das "maximal" in dieser Vorlage kritisiert wird, dann sollte man schauen, wie das entsprechend im Bahninfrastrukturfonds geregelt ist. In Artikel 87a Absatz 2 Buchstabe a der Bundesverfassung ist dazu vorgesehen, dass höchstens zwei Drittel - höchstens zwei Drittel! - des Ertrags der Schwerverkehrsabgabe in den Bahninfrastrukturfonds fliessen. Auch dort operiert man mit dem Wort "höchstens". Wenn man dann schaut, wo das Risiko ist, könnte man sagen, dass bei der heutigen Vorlage maximal 650 Millionen Franken im Risiko stehen; wenn der Bund beispielsweise 10 Prozent kürzen wollte, wären es 65 Millionen. Bei der LSVA sind es gemäss Budget 890 Millionen Franken, zwei Drittel; das wären dann 89 Millionen, wenn man systematisch kürzen wollte. Ich möchte damit einfach zum Ausdruck bringen, dass das "maximal" auch im Gesamtkontext absolut vertretbar ist.
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt hinweisen: In der Kommission in alter Zusammensetzung haben wir eine Anhörung durchgeführt, an der auch die Strassenverkehrsverbände und das Initiativkomitee teilnahmen; das Initiativkomitee habe ich eben zitiert. Wir haben dort vor allem auch mit den Wirtschaftsverbänden darüber diskutiert, wo man Prioritäten setzt. Der Zufall will es, dass wir im Augenblick auch mit der Unternehmenssteuerreform III beschäftigt sind und diese im Sommer vermutlich in der Differenzbereinigung definitiv zum Abschluss bringen. Economiesuisse haben wir explizit gefragt: Was ist Ihnen wichtiger, die Unternehmenssteuerreform III oder die Milchkuh-Initiative? Economiesuisse hat sich wenig überraschend für die Unternehmenssteuerreform III ausgesprochen. Damit will ich einfach zum Ausdruck bringen, dass wir dann auch in diesem Bereich irgendwo Prioritäten setzen müssen. Man kann nicht das Weggli, den Batzen und die Bäckersfrau gleichzeitig haben.
Es ist auch in diesem politischen Kontext mit dem Initiativkomitee und den Strassenverkehrsverbänden festzustellen, dass jetzt im Vorfeld der Abstimmung vom Sommer Druck aufgebaut wird. Mir kommt es schon ein bisschen vor wie ein Basar. Auf die Milchkuh-Initiative bezogen könnte man auch sagen: Wir befinden uns auf einem Viehmarkt, auf dem das Initiativkomitee versucht, noch möglichst viel herauszuholen. Das ist legitim; aber ich glaube, es ist auch legitim, wenn man darauf hinweist, dass wir dann auch zur NAF-Vorlage ohne Unterschriftensammlung eine Abstimmung zu gewinnen haben. Da werden die Stimmberechtigten beurteilen, ob die Vorlage in sich ausgewogen ist.
Für meinen Teil muss ich Ihnen sagen: Ich kann mit dem Antrag der Mehrheit der Kommission leben, aber ich könnte nicht damit leben, wenn man das Wort "maximal" streichen würde. Dann würde bei dieser Vorlage nicht mehr mit gleich langen Spiessen gekämpft, und sie wäre beispielsweise nicht mehr deckungsgleich mit der Vorlage, die wir bei der Bahninfrastruktur kennen. Die Abstimmung darüber wird nach jener über die Milchkuh-Initiative erfolgen. Diese müssen wir auch noch gewinnen. Ich möchte Sie wirklich ersuchen, sich dessen bewusst zu sein und das Fuder hier nicht noch zusätzlich zu überladen; Herr Engler hat das angesprochen. Aus meiner Sicht ist das eine Vorlage, die dem Initiativkomitee sehr weit entgegenkommt - praktisch die halbe Milchkuh-Initiative ist damit erledigt.
Ich ersuche Sie also, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Einzelanträge Hefti und Germann abzulehnen. Diese würden nicht helfen, die Vorlage am Schluss auch bei den Stimmberechtigten mehrheitsfähig zu machen.