Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-03-12
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie dringend, in dieser Frage der Mehrheit der WAK und damit übrigens auch einem Beschluss, den wir schon gefällt haben, und auch den Empfehlungen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zu folgen.
Über 55 Jahre alte Ausgesteuerte sollen, wenn Sie der Mehrheit der WAK folgen, auch an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen können, wenn das Amt zum Schluss kommt, dass dadurch die Erwerbsfähigkeit verbessert wird und dass sie dadurch wieder integrierbar werden.
Ich bin etwas erstaunt, dass der Industrielle Schneider, der den Arbeitsmarkt kennt, diesen Beschluss bekämpft. Er weiss doch - und viele hier drin wissen es -, wie schwierig es ist, eine Person, die über 55 Jahre alt ist und den Job verloren hat, noch in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das sind nicht Drückeberger, sondern es sind zum Teil Kaderleute, Ingenieure, Architekten oder Betriebsleiter, die man nicht mehr braucht und die mit 55 oder 59 Jahren Opfer einer Umstrukturierung werden. Es gibt auch Leute, die gesundheitliche Probleme haben, wie z. B. ein Plattenleger, der 30 Jahre auf den Knien gearbeitet hat und jetzt nicht mehr "arbeitsmarktfähig" ist. Dann sind diese Leute 55 oder 58 Jahre alt und arbeitslos. Was tun diese Leute? Wer stellt sie noch an? Es wird nicht nur wegen des Alters, sondern auch wegen der Pensionskassenkosten schwierig. Sie sind hoch qualifiziert, motiviert und haben 30 Jahre gearbeitet; dann ist es auch ein psychischer Schock, sieben Jahre vor der Pensionierung arbeitslos zu werden. Vielleicht gibt es solche, die eine luxuriöse Pensionskasse oder eine Beletage-Versicherung haben, aber das sind nur die ganz obersten Kader.
Aber was passiert, wenn diese Leute ausgesteuert sind? Sie landen bei der Fürsorge, bei der Gemeinde oder bei der Sozialhilfe. Sie müssen dann fünf oder sieben Jahre lang Sozialhilfe beziehen und sind danach ganz sicher nicht mehr in den Arbeitsmarkt integrierbar.
Ich muss übrigens sagen: Früher, vor der letzten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, war es anders; es gab ein so genanntes Perpetuum mobile. Die älteren Arbeitslosen wurden in ein Beschäftigungsprogramm geschickt, konnten nach diesem Beschäftigungsprogramm wieder Arbeitslosengelder beziehen und nach Ablauf wieder in ein Beschäftigungsprogramm eintreten - bis zum Erreichen des Pensionsalters. Das ist seit der letzten Revision nicht mehr möglich.
Deswegen möchte ich Sie bitten, jetzt der Kommissionsmehrheit zu folgen. Es gibt eben über 55 Jahre alte Leute, die z. B. noch einen Versuch unternehmen und selbstständig werden wollen oder die noch eine Umschulung machen möchten, auch wenn sie schon hoch qualifiziert sind. Sie gehören nicht zum alten Eisen, und sie gehören nicht in die Sozialhilfe; auch für sie soll es deshalb möglich sein, von den Wiedereingliederungsmassnahmen zu profitieren.
Deswegen bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, im Namen der Kommissionsmehrheit und auch im Namen der SGK, die uns einen Mitbericht geschickt hat, am Beschluss unseres Rates festzuhalten, d. h., dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Wenn Sie diesen Passus ablehnen, bezahlt der Staat nichts. Wer bezahlt dann? Es bezahlt die Sozialhilfe der Gemeinden und der Kantone. Es ist keine Einsparung, sondern eine reine Kostenüberwälzung. Weil das so ist, haben wir einen Kompromiss geschlossen und - auch gegenüber dem Ständerat - angeboten, dass sich die Kantone an den Mehrkosten für diese spezielle Massnahme für die älteren Ausgesteuerten mit 40 Prozent beteiligen, statt mit 5 Prozent, wie dies normalerweise der Fall ist. Mit 40 Prozent werden sich die Kantone beteiligen, weil sie dann nämlich auch bei der Sozialhilfe sparen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und am Beschluss des Rates festzuhalten.