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Pelli Fulvio · Nationalrat · 2002-03-12

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-12

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen, im Sinne eines Kompromisses eine neue Lösung anzunehmen, die den regionalen Unterschieden Rechnung trägt. Sie erlaubt eine Ausdehnung der Taggelder auf 520 Tage; sie entlastet die betroffenen Kantone jedoch nicht vollständig von der Finanzierungspflicht. Dazu werden einige Mechanismen eingeführt, die den Ausnahmecharakter der Regel verstärken.

Unser Gremium nahm am 12. Dezember 2001 eine regionalpolitische Ausnahmeklausel an, die den Bundesrat ermächtigte, in den von der Arbeitslosigkeit am meisten betroffenen Kantonen eine Erhöhung der Bezugsdauer der Taggelder von 400 Tagen auf höchstens 520 Tage vorzunehmen. Der Ständerat widersetzte sich dieser Regelung. In der Diskussion wurde gesagt, die Kantone seien keine Arbeitsmarktregionen, die Massnahme erschwere die Flexibilität und die Mobilität der Arbeitnehmer und man solle auf jeden Fall eine prozentuale Beteiligung der Kantone bei der Finanzierung ins Auge fassen.

Mit der vorgeschlagenen Kompromisslösung hat man die Notwendigkeit eines Regional-, aber auch eines Sozialausgleichs anerkannt, aber gleichzeitig der Kritik des Ständerates Rechnung getragen. Falls der vorgeschlagenen Lösung zugestimmt wird, könnte der betroffene Kanton im Falle einer mindestens sechs Monate dauernden, über 5 Prozent liegenden Arbeitslosigkeit dem Bundesrat die Verlängerung des Anspruchs auf bis zu 520 Taggelder für den ganzen Kanton oder nur in einer sehr stark betroffenen Region beantragen. Der Bund müsste sich jedoch dazu verpflichten, eine Beteiligung von 20 Prozent an den Kosten zu übernehmen. Damit müssen die Kantone die Interessenlage gründlich überprüfen, bevor sie die Anwendung der Ausnahmeregel beantragen. Die Beteiligung der Kantone an der Übernahme der Kosten rechtfertigt sich auch, Herr Rennwald, weil die Ausdehnung der Bezugsdauer der Taggelder eine Entlastung der Kantone bedeutet. Jeder Arbeitslose, der kein Taggeld mehr beziehen darf, ist in der Tat auch ein potenzieller Fürsorgefall.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit nicht zuzustimmen.

Die beiden Bedingungen - mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit während mindestens sechs Monaten - werden in der Verordnung zum Ausdruck kommen, dazu eventuell weitere, die noch zu prüfen sind.

Die Mehrheit glaubt, mit der Lösung einen Schritt in die richtige Richtung, also keinen Fehltritt, getan zu haben. Eine Schätzung der Mehrkosten, die mit der Anwendung der Massnahme verbunden wären, kann nur schwer gemacht werden. Bundesrat Couchepin wird das präzisieren.