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Amherd Viola · Nationalrat · 2016-03-15

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

Die Fahne zu Vostra, das heisst zum vollautomatischen Strafregister, ist sehr umfangreich und scheint kompliziert. Lassen Sie mich kurz [PAGE 381] zusammenfassen, worum es bei diesem Strafregistergesetz geht.

Bis heute sind die Bestimmungen über das Strafregister-Informationssystem auf verschiedene Erlasse verstreut. Ein Teil der Normen befindet sich im Strafgesetzbuch, ein anderer Teil in einer Verordnung. Neu soll die Gesamtheit aller Vorschriften in einem eigenen, formellen Gesetz zusammengefasst werden. Das übergeordnete Ziel der Revision liegt in einer höheren öffentlichen Sicherheit. Mit dem neuen Gesetz soll dem Ruf nach einer besseren Vernetzung der Behörden, einer Effizienzsteigerung der Datenbearbeitung und einer besseren Datenqualität gefolgt werden. Gleichzeitig geht es auch um einen verbesserten Datenschutz.

Diese Ziele werden insbesondere durch folgende Neuerungen verfolgt: In Bezug auf eine höhere Sicherheit geht es darum, dass die Behörden, die in ihrer Tätigkeit auf die Informationen aus dem Strafregister angewiesen sind, diese auch erhalten. Heute ist dies nicht immer der Fall, was zu stossenden Resultaten führen kann, weil beispielsweise die für den Entscheid zuständige Behörde über von einer Person bereits früher begangene Delikte keine Kenntnis hat. Neu erhalten deshalb weitere Behörden als bis anhin Zugriff auf das Strafregister, und bereits berechtigte Behörden erhalten zum Teil einen erweiterten Zugriff auf die Daten, so etwa kantonale Polizeistellen, Pflegekinder-Aufsichtsbehörden oder Waffenbehörden. Bessere Entscheide in der Strafzumessung oder in der Prognosestellung für gefährliche Straftäter werden dadurch ermöglicht.

Mehr Effizienz und eine bessere Datenqualität sollen dadurch erreicht werden, dass die AHV-Nummer als Personenidentifikator eingesetzt wird. Dadurch sollen Namensänderungen besser nachvollzogen und Straftaten verlässlich der richtigen Person zugeordnet werden können. Wenn heute eine im Strafregister verzeichnete Person ihren Namen ändert, z. B. durch Heirat oder Scheidung, und dann unter dem neuen Namen erneut delinquiert, so ist es sehr unsicher, ob bei der Beurteilung der neuen Tat die frühere Verurteilung berücksichtigt wird; dies schlicht deshalb, weil Namensänderungen im Strafregister mangels Information nicht nachgeführt werden. Diese Lücke wird mit dem neuen Personenidentifikator geschlossen.

Die elektronische Bearbeitung der Daten wird ausgebaut. So werden neu elektronische Urteilskopien direkt im Strafregister hinterlegt. Gleichzeitig werden die Schnittstellen zum Personenstandsregister und zum Zentralen Migrationsinformationssystem vereinfacht. So wird eine rationelle Verarbeitung von Todesfallmeldungen möglich. Mit der Revision wird zudem der Datenschutz umfassend geregelt, eine wichtige Voraussetzung im Sinne eines Gegengewichts zur Ausdehnung der Zugriffsrechte. Es gibt neu verschiedene Strafregisterauszüge, die inhaltlich massgeschneidert für die Bedürfnisse der berechtigten Behörden sind. Es können also nicht alle Behörden alles einsehen. Sie haben nur auf die für sie relevanten Informationen Zugriff.

Mehr Transparenz wird dadurch erreicht, dass eine verzeichnete Person künftig nicht mehr nur erfahren kann, welche Daten über sie gespeichert sind, sondern auch, wer in den letzten zwei Jahren Daten über sie abgefragt hat. Durch diese Mechanik soll möglichem Missbrauch entgegengewirkt werden.

Die fundamentalste vom Bundesrat vorgeschlagene Neuerung besteht in der Einführung eines Strafregisters für Unternehmen. Der Ständerat hat dieses neu zu schaffende Register abgelehnt. Ich werde in der Detailberatung noch darauf zurückkommen.

In den Kommissionsberatungen gaben folgende Punkte zu diskutieren: erstens die Komplexität und der Umfang des Gesetzestextes; zweitens der Datenschutz; drittens die AHV-Nummer als Personenidentifikator; viertens die Einführung eines Unternehmensstrafregisters; und fünftens die Anpassung des DNA-Profil-Gesetzes. Auf diese Punkte werde ich in der Detailberatung zurückkommen. Unbestritten waren Fristverlängerungen für die Löschung von Strafregistereinträgen.

Der Ständerat ist, wie seine Kommission für Rechtsfragen, einstimmig auf die Vorlage eingetreten.

Es gibt aus unserer Kommission einen Minderheitsantrag auf Nichteintreten und einen auf Rückweisung, weil eben die Vorlage nicht zweckdienlich und zu kompliziert ausgestaltet worden sei. Die Kommissionsmehrheit ist aber von der Zweckmässigkeit überzeugt.

Entsprechend bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit, auf diese Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Die Kommission hat mit 13 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten beschlossen und mit 13 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Rückweisung abgelehnt.