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AB 196878

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

Namens der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen Eintreten und daher Ablehnung der Anträge Nidegger auf Nichteintreten und Rückweisung.

Die SP-Fraktion misst die Gesetzentwürfe nicht nach ihrem Papiergewicht oder nach der Länge der Artikel, sondern an ihrer Qualität. In genau dieser Hinsicht überzeugt uns diese Vorlage. Sie wurde systematisch und sorgfältig erarbeitet und muss daher eine bestimmte Ausführlichkeit haben. Wir leben nicht mehr wie die Pfahlbauerinnen und Pfahlbauer am Bodensee. Wir leben in einer hochkomplexen Zeit. Die SP-Fraktion begrüsst insbesondere die Zusammenführung der verschiedenen Bestimmungen zu diesem elektronisch geführten Strafregister-Informationssystem Vostra in einem einzigen Gesetz sowie die Verankerung der Einsichtsrechte auf Gesetzesstufe, womit wichtige Erfordernisse des Datenschutzes erfüllt werden. Vergessen wir nicht, dass Straftaten besonders schützenswerte Personendaten gemäss Datenschutzgesetz sind. Deren Bearbeitung von der Erhebung über den Eintrag bis und mit Löschung der Daten erfordert daher eine detaillierte und umfassende Regelung. Gerade deshalb muss das Gesetz ausführlich, umfassend und sorgfältig formuliert sein.

Wie Sie auf der Fahne sehen, wurden durch unsere Kommission für Rechtsfragen auf Vorschlag der Verwaltung zahlreiche Ergänzungen zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative übernommen. Sie finden diese alle als Anträge der Mehrheit der Kommission des Nationalrates. Nur schon deshalb ist es erstaunlich, dass aus der SVP-Fraktion nun eine Rückweisung und sogar ein Nichteintreten beantragt werden. Ich rufe in Erinnerung, dass ja gerade die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative durch den Bundesrat auf 1. Oktober 2016 festgelegt wurde. Das heisst, dass dann das Inkrafttreten dieser Gesetzgebung zum Strafregistergesetz gerade auch zeitgerecht erfolgen wird, nämlich ab 2017 oder 2018.

Die SP-Fraktion begrüsst ebenfalls den Vorschlag des Bundesrates zur Einführung des Unternehmensstrafregisters. Wir werden dazu einen Minderheitsantrag begründen und vertreten. Heute ist es nicht möglich, eine juristische Person, eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH, im Strafregister einzutragen, auch wenn sie wiederholt Zolldelikte, Geldwäscherei oder andere schwere Delikte begehen würde.

Die SP-Fraktion unterstützt die beiden Minderheitsanträge zum Unternehmensstrafregister und zu den Löschfristen, die dem Bundesrat folgen wollen. Die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben es ausgeführt: Die Löschfristen sind in dieser Vorlage grundsätzlich schon verlängert worden. Die ganze Sache mit den Einträgen in den Strafregistern wird schon verschärft. Ich werde darauf bei der Begründung des Minderheitsantrages noch näher eingehen.

Die SP-Fraktion bittet Sie einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen, die beiden Minderheitsanträge Kiener Nellen zum Unternehmensstrafregister und zu den Löschfristen anzunehmen und bei den übrigen Minderheitsanträgen der Mehrheit zu folgen.

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