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Müller Philipp · Ständerat · 2016-03-15

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

Die Ergebnisse, auch jene der heutigen Debatte, werden zum Gradmesser im Hinblick auf die Volksabstimmung über die Milchkuh-Initiative vom 5. Juni dieses Jahres. In diesem Rat mag diese Initiative keine Mehrheit gefunden haben, das ist so. Nur müssen wir nicht nur an diesen Rat denken: Wir müssen letztlich auch eine Volksabstimmung oder gar zwei Volksabstimmungen gewinnen, und hier ist vielleicht die Beurteilung allfälliger Mehrheiten, die dann eben entscheidend sind, etwas unterschiedlich.

Wollen wir dem Stimmvolk beweisen, dass das Parlament eine vernünftige und nachhaltige Alternative zur Milchkuh-Initiative erarbeitet hat, brauchen wir einen starken NAF - da sind wir uns wahrscheinlich einig -, einen NAF, der die Funktionsfähigkeit der Nationalstrasseninfrastruktur wie auch die Weiterentwicklung der Agglomerationsprogramme sicherstellt. Analog zur Abstimmung über den Gotthard-Strassentunnel müssen wir den Nutzen einer funktionierenden Nationalstrasse und den Nutzen von funktionierenden Gesamtverkehrssystemen in den Agglomerationen zugunsten unserer Volkswirtschaft darlegen können und, genauso wichtig, eine verlässliche Finanzierung aufzeigen.

Aufgrund des ausdrücklichen Bedürfnisses dieses Rates haben wir in der KVF-SR mehrere Finanzierungsvarianten zur Integration des Netzbeschlusses geprüft; es wurde bereits ausführlich erwähnt. Bereits die ausgiebige Debatte hat zu einer Kompromisslösung der Kommissionsmehrheit zwischen Variante 1 und einer Finanzierungsvariante gemäss der Minderheit I (Hêche) geführt; ich unterstütze gemäss der Mehrheit der KVF die Finanzierungsvariante 1.

Die Variante gemäss Minderheit I (Hêche) führt zu einer instabileren Finanzierungsbasis, die aufgrund der fast ausschliesslichen Speisung des Fonds aus den Mineralölsteuereinnahmen zu einseitig aufgestellt ist. Anders ist die Mehrheitslösung gemäss Antrag Hefti, die mit der Erhöhung der Zweckbindung der Mineralölsteuer um 10 Prozent in zwei Etappen - über die Ergänzung "maximal" gemäss Mehrheit werden wir noch befinden - einen Schritt in die richtige Richtung macht. Trotzdem gibt es noch Verbesserungspotenzial, das aber in der weiteren Beratung dieses Geschäfts ausgeschöpft werden soll. Im Hinblick auf die Forderung der Milchkuh-Initiative wird es nämlich notwendig sein, zumindest die Erhöhung der Zweckbindung ohne Verhandlungsspielraum zu definieren. [PAGE 182]

Die KVF hat auch über die Verwendung der Automobilsteuer debattiert und vorgeschlagen, diese zu 100 Prozent zur Finanzierung des NAF einzusetzen; das wissen Sie ja bereits. Dies gilt jedoch nur unter der Bedingung von Artikel 86 Absatz 6 der Bundesverfassung zum NAF, der aussagt, dass im Falle eines Sparpakets oder Entlastungsprogramms des Bundes Mittel wieder zurück in den Staatshaushalt fliessen können. Diesen Zusatz kann ich nicht akzeptieren und werde daher die Minderheit II (Wicki) unterstützen. Es braucht einen Beitrag für die Verlässlichkeit des NAF ohne Wenn und ohne Aber.

Der Netzbeschluss soll in einem zweiten Schritt ab 2020 im NAF integriert werden - so weit, so gut. Dem werde ich sicher zustimmen, nur stellt sich die Frage, warum die Kantone dies nach dem neuen Finanzausgleich und der vollumfänglichen Zuständigkeit des Bundes für die Nationalstrassen mitfinanzieren müssen. Damit wird die erst vor acht Jahren vereinbarte Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bereits wieder infrage gestellt. Die in der KVF beschlossene Kompensation durch die Kantone im Umfang von 60 Millionen Franken gilt es aber als Haltung der Mehrheit der Kantone zu akzeptieren. Ich werde die Kompensation in diesem Sinne unterstützen. Im Hinblick auf eine Lösungsfindung betreffend Netzbeschluss ist der gefundene Konsens zu würdigen, er überzeugt aber vor dem Hintergrund der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bei den Nationalstrassen nicht unbedingt. Es fehlt vor allem ein Enddatum für die Beteiligung der Kantone. Das ist störend. Eine kantonale Beteiligung darf bestenfalls über einen befristeten Zeitraum erfolgen.

Erlauben Sie mir, noch kurz auf die Agglomerationsprogramme einzugehen - einen wichtigen Teil dieser Vorlage. Bereits im letzten Jahr wurde ausführlich über die Mittelverwendung zugunsten des Agglomerationsverkehrs diskutiert; ich war damals nicht dabei. Die Finanzierung durch 9 bis 12 Prozent des Fonds war das Resultat dieser Debatte und stellt nach meiner Überzeugung eine vernünftige Lösung dar. Beim Verwendungszweck der Mittel herrscht jedoch weiterhin Uneinigkeit. Ich plädiere hier für die Mehrheitslösung und werde dementsprechend den Antrag der Minderheit Janiak ablehnen müssen.

Ich möchte zum Schluss nochmals klarmachen, dass das Ziel für den NAF eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung ist. Wir wollen einen starken NAF, der die Verfügbarkeit der volkswirtschaftlich bedeutsamen Infrastruktur Nationalstrasse sowie den Agglomerationsverkehr selbstständig sicherstellt und nicht angesichts einer Milchkuh ins Wanken gerät. Ob uns das passt oder nicht - diese Initiative wird wahrscheinlich sehr grosse Emotionen auslösen. Die Abstimmung über die Erhöhung des Vignettenpreises lässt grüssen.

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