Guhl Bernhard · Nationalrat · 2016-03-15
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2016-03-15
Wortprotokoll
Ich verzichte darauf, die Inhalte dieser Vorlage noch einmal zu wiederholen. Die Kommissionssprecher und die Vorredner haben einen entsprechenden Einblick gegeben.
Die BDP-Fraktion wird geschlossen für Eintreten stimmen. Der Handlungsbedarf ist gegeben. Wir werden den Rückweisungsantrag mehrheitlich ablehnen. Der Aspekt, dass der Rückweisungsantrag so begründet wird, dass die Einträge von besonders schweren Verbrechen nicht mehr gelöscht werden sollen, führt dazu, dass es einzelne Stimmen für die Rückweisung geben wird.
Ich werde voraussichtlich nicht mehr zu den einzelnen Artikeln sprechen. Darum äussere ich mich gleich vorweg dazu.
Die BDP-Fraktion lehnt die Schaffung eines Unternehmensstrafregisters entschieden ab. Einen Bedarf für ein solches Register gibt es nicht. Zudem würde die Umsetzung etliche Probleme verursachen und einen enormen Verwaltungsaufwand generieren. Natürliche Personen unterscheiden sich von den juristischen Personen: Juristische Personen können aufgelöst werden, gehen in Konkurs, fusionieren, ändern ihren Namen, werden übernommen oder wandern ins Ausland ab. Nebst dem Nachteil, dass ein solches Strafregister fast nicht handhabbare Fragen aufwirft, bringt es auch kaum Transparenz. Denn sobald eine Firma quasi gelöscht und neu gegründet wird, ist der Eintrag weg. Die BDP-Fraktion ist gegen diese Kultur der Verdächtigung von Unternehmen und bittet Sie darum, bei Artikel 4 Absatz 2 dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Bei Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe c bitten wir Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen. Wenn jemand ein solch schweres Verbrechen begangen hat, soll dieser Eintrag bis zum Tod der entsprechenden Person nicht mehr gelöscht werden.
Bei der Änderung anderer Erlasse wird die BDP-Fraktion bei Artikel 16 des DNA-Profil-Gesetzes den Antrag der Minderheit Rickli Natalie unterstützen. Es ist stossend, wenn bei einem bedingt verurteilten Vergewaltiger fünf Jahre nach Ablauf der Probezeit das DNA-Profil bereits wieder gelöscht wird. Bei schweren Verbrechen sollen die DNA-Daten länger gespeichert werden können. Dies hilft allenfalls, Opfer zu vermeiden: Wer nämlich weiss, dass seine DNA-Daten hinterlegt sind, wird kaum ein neues Verbrechen begehen; zudem können dadurch allenfalls mehr Verbrechen aufgeklärt werden.
Ganz zum Schluss bittet Sie die BDP-Fraktion, die Motion Bischof 14.3209, "Das Strafregister macht Richter blind. Gesetzesfehler korrigieren", noch nicht abzuschreiben. Die Forderungen dieses Vorstosses sind mit der vorliegenden Vorlage noch nicht erfüllt.