Goll Christine · Nationalrat · 2002-03-12
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-12
Wortprotokoll
Es geht bei Artikel 3 um einen der zwei verbleibenden Hauptpunkte in der Differenzbereinigung zwischen Ständerat und Nationalrat. Es geht schlicht um die Frage: Darf von den hohen Einkommen - also von denjenigen zwischen 106 800 und 267 000 Franken - dieselbe Solidarität verlangt werden wie von den Einkommenskategorien bis 106 800 Franken? Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleineren und mittleren Löhnen beteiligen sich nämlich an dieser Solidarität mit zwei Lohnprozenten. Geht es nach dem Willen des Ständerates, so sollen für die Einkommen ab 106 800 Franken gar keine Lohnbeiträge mehr abgeliefert werden.
Ich muss sagen: Es grenzt schon an Zynismus, bei diesem Solidaritätsbeitrag von einer Reichtumssteuer zu sprechen, wenn wir sehen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwei Prozent an Lohnbeiträgen bezahlen, ohne dass - hier muss ich sagen: glücklicherweise - alle einmal Arbeitslosentaggelder beziehen müssten.
Ohne den Teufel an die Wand zu malen, möchte ich Ihnen doch in Erinnerung rufen, dass gerade die letzten Monate gezeigt haben, wie schnell die Arbeitslosigkeit in der Schweiz wieder ansteigen kann. Wir wissen auch aus dem Seco und vom Bundesrat, dass ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen um 0,1 Prozent 100 Millionen Franken Mehrkosten verursacht.
Wenn es nun nach der Lösung des Ständerates geht, dann wird hier bei diesem Solidaritätsbeitrag auf den hohen Einkommen locker auf 135 Millionen Franken verzichtet. Der Ständerat hat bei Artikel 90c eine Muss-Formulierung eingeführt. Demnach muss der Bundesrat die Deplafonierung wieder einführen, wenn der Schuldenstand des Ausgleichsfonds fünf Milliarden Franken übersteigt. Bei der Finanzierung der Sozialversicherungen, auch hier bei der Arbeitslosenversicherung, geht es um Stabilität und nicht um irgendwelche Notfallübungen, wie das der Ständerat mit seiner Lösung bei Artikel 90c aufzeigt. Ich möchte es klipp und klar sagen: Wenn Sie dem Ständerat folgen, dann entlasten Sie hier die Gutverdienenden, aber eben zulasten der Langzeitarbeitslosen.
In diesem Sinne steht natürlich Artikel 3 auch in einem engen Zusammenhang mit Artikel 27, wo es um die Bezugsdauer geht. Ich muss Ihnen hier sagen: Egal, welche "soziale Abfederung" Sie bei Artikel 27 wählen, die Senkung der Bezugsdauer der Taggelder von 520 auf 400 Tage ist bereits beschlossene Sache. Hier findet bereits ein Leistungsabbau statt. Ich muss Ihnen auch sagen, dass Sie mit dem Feuer spielen bzw. mit der Glaubwürdigkeit der Politik, nämlich mit dem Bekenntnis - über alle Parteigrenzen hinweg - zu einer nachhaltigen und solidarischen Finanzierung unserer Sozialwerke. Sie nehmen offenbar auch bewusst ein Referendum in Kauf; Sie wissen, dass 50 000 Unterschriften schnell gesammelt sind. Das hat 1997 ein für hier, für Bundesbern, offenbar unbedeutendes Arbeitslosenkomitee in La Chaux-de-Fonds bewiesen. Dieses Komitee hat die 50 000 Unterschriften gesammelt und die in diesem Hause geplante Kürzung der Bezugsdauer der Taggelder an der Urne erfolgreich bekämpft.
Bei dieser Revision sollen nicht nur die Leistungen gekürzt werden, sondern gemäss Ständerat soll gleichzeitig auch die Solidarität aufgekündigt werden. Ich hoffe, dass sich auch der Bundesrat mit der nötigen Vehemenz dagegen wehren wird.
Ich beantrage Ihnen deshalb, bei Artikel 3 Absatz 3 an der ursprünglichen Fassung des Bundesrates festzuhalten.