Engler Stefan · Ständerat · 2016-03-15
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-03-15
Wortprotokoll
Die Anträge der Mehrheit und der Minderheit unterscheiden sich lediglich in einer Frage, nämlich wofür im Härtefall Mittel für Passstrassen gesprochen werden können. Im Unterschied zur Mehrheit will die Minderheit auch die Möglichkeit für Beiträge zur Erhöhung der Sicherheit von Passstrassen von nationaler Bedeutung schaffen.
Vielleicht muss man das Thema etwas in den gesamten Finanzierungszusammenhang im Strassenwesen einbetten. Wir richten heute den NAF für die Nationalstrassen und für den Agglomerationsverkehr ein und sichern damit auf lange Frist die Finanzierung aller baulichen und betrieblichen Bedürfnisse dafür. Daneben unterstützt der Bund über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr die Kantone in ihrer Aufgabe, die Hauptstrassen zu betreiben, zu unterhalten und auch auszubauen. Zwischen die Maschen fallen aufwendige Einzelobjekte in jenen Kantonen mit Passstrassen von nationaler Bedeutung. Wir sprechen also nicht von jedem Übergang, sondern nur von Passstrassen von nationaler Bedeutung. Im Gebirge zu bauen ist teurer, als es im Mittelland der Fall ist. Die Gebirgskantone sind deshalb schnell überfordert, wenn sie grosse Einzelobjekte zu finanzieren zu haben. Das Thema der schwer finanzierbaren Einzelobjekte war übrigens auch ein Thema bei der Einführung des neuen Finanzausgleichs. Man hat auf eine entsprechende Regelung verzichtet, weil man keine intelligente Lösung dafür gefunden hat und deshalb die zweckfreie Bestimmung der Hauptstrassengelder vorzog. In der Zwischenzeit sieht man aber, dass in diesem Bereich eine Lücke besteht, nämlich bei der Finanzierung von Objekten, die sehr teuer sind, die aber notwendig sind, um die Sicherheit von Passübergängen aufrechterhalten zu können. Hier möchte die Minderheit - und die Mehrheit an und für sich auch - eine Möglichkeit aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr schaffen. Es braucht also nicht mehr Geld, es wird dafür auch kein Geld aus dem NAF beansprucht. Aber es würde im Hauptstrassenbereich eine spezielle Möglichkeit für Beiträge an Passstrassen geschaffen.
Ich möchte Sie noch bitten, Artikel 8 Absätze 3 und 4 dieser Gesetzesvorlage zu lesen. Dort wird mit dem Entwurf des Bundesrates die Möglichkeit geschaffen, kantonale Wünsche im Bereich der Nationalstrassen mit zu [PAGE 192] subventionieren, und zwar im Umfang von 30 bis 60 Prozent. Wenn also Kantone in Bezug auf eine Nationalstrasse zusätzliche Wünsche hinsichtlich des Komforts oder des baulichen Standards haben, dann beteiligt sich der Bund an 30 bis 60 Prozent der Kosten. In Analogie dazu würden die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit solcher Passstrassen von nationaler Bedeutung zusätzlich unterstützt.
Ich bitte Sie also, hier den Antrag der Minderheit zu unterstützen, die lediglich in einem Punkt etwas mehr Raum schafft als die Mehrheit: Es sollen auch Sicherheitsmassnahmen in den Genuss eines Härtefallbeitrags kommen können. Beim Thema Sicherheit, also etwa beim Schutz vor Steinschlägen und vor Rüfen, geht es beispielsweise um teure Galerien. Das überfordert die Kantone im Rahmen der nichtzweckgebundenen Mittel, die sie als Globalbeiträge für das ganze Netz erhalten, um solche notwendigen Infrastrukturen zu realisieren.