Vonlanthen Beat · Ständerat · 2016-03-15
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2016-03-15
Wortprotokoll
Ich glaube, es ist unbestritten, dass Elektroheizungen möglichst bald ausgemustert werden sollen. Wenn wir mit der Zielsetzung, die Energieeffizienz zu verstärken, Ernst machen wollen, gibt es kein anderes Diktum. Wie allgemein bekannt ist, sind Elektroheizungen höchst ineffiziente Heizsysteme, die mit dem wertvollen Strom äusserst verschwenderisch umgehen - der Berichterstatter hat es vorhin gesagt. Lassen wir doch die Zahlen sprechen: Im Winterhalbjahr sind Elektroheizungen für einen Fünftel des gesamten schweizerischen Stromverbrauchs der Schweiz verantwortlich, und das ist ja auch nicht verwunderlich. Denn bei Wärmepumpen kann 1 Kilowattstunde Strom 3 bis 4 Kilowattstunden Wärme erzeugen, bei Stromheizungen liegt dieser Wert bei lediglich 1 Kilowattstunde. Auch bei tiefen Strompreisen ist diese Vergeudung unter keinen Umständen zu rechtfertigen. Der Bund hat denn auch mit Recht bereits 1990, also vor 26 Jahren, den Einbau von neuen Elektroheizungen verboten. Als der Energienutzungsbeschluss 1998 durch das Energiegesetz abgelöst wurde, entfiel die entsprechende Bestimmung mit dem Hinweis auf die in der Bundesverfassung festgelegte Kantonskompetenz. Die Kantone nahmen daraufhin den Ball auf, und zwar mit den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, den sogenannten Muken. Dies war im Jahr 2000, dann im Jahr 2008 und erneut 2014. In Neubauten werden seit langem keine Elektroheizungen mehr installiert.
Verbote werden aber nicht gerne gesehen. In den Kantonen haben wir verschiedene Anläufe unternommen, um Elektroheizungen zu verbieten. So bin auch ich als Freiburger Energiedirektor diesbezüglich ein gebranntes Kind. Denn im Rahmen unserer Gesetzesrevision hatten wir ein Verbot des Ersatzes von Elektroheizungen durch neue Elektroheizungen vorgeschlagen. Das Kantonsparlament hatte damals diesen Vorschlag einstimmig angenommen, in der Referendumsabstimmung scheiterte die Vorlage dann aber äusserst knapp bei einer Stimmbeteiligung von nur 29 Prozent. Müsste ich jetzt also konsequenterweise und angesichts der Umsetzungsschwierigkeiten nicht vorschlagen, der Bund solle den Kantonen mit seiner Verbotskeule zu Hilfe eilen? Sicher nicht. Trotz dieses Misserfolgs in meinem Kanton und entgegen dem Vorschlag des Bundesrates schlage ich Ihnen vor, die Motion abzulehnen.
Ich hebe zwei wesentliche Gründe hervor. Herr Bischofberger hat den ersten bereits erwähnt: Es geht um die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, und die Kantone sind für diesen Bereich zuständig. Zweitens möchte ich sagen, dass die Kantone hier ihre Verantwortung wahrnehmen. In den Muken 2014 halten sie unzweideutig fest, dass bestehende Elektroheizungen in einem Zeitraum von fünfzehn Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzgebung saniert werden müssen. Die Kantone sind daran, ihre kantonalen Gesetze bis 2018 entsprechend anzupassen. Auch wenn wohl mit gewissen Widerständen zu rechnen sein wird, werden wir dieses Ziel innert nützlicher Frist erreichen können.
Ich ersuche Sie daher, die Motion abzulehnen.