Bischofberger Ivo · Ständerat · 2016-03-15
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-03-15
Wortprotokoll
Nun noch das vierte Geschäft aus unserer Kommission: Die Kommission Ihres Rates hat die am 10. Juni 2015 eingereichte Motion ebenfalls an ihrer Sitzung vom 15. Januar dieses Jahres vorberaten. Auch hier liegt Ihnen ein Bericht vor. Daraus ersehen Sie, dass Ihnen die Kommission ebenfalls einstimmig beantragt, die Motion anzunehmen. Warum? Zusammengefasst wird der Bundesrat mit der Motion beauftragt, einheitliche Rahmenbedingungen für Unternehmen beim Vollzug von Zielvereinbarungen oder Befreiungen bei der CO2-Abgabe und beim Netzzuschlag zu schaffen. Zudem wird der Bundesrat aufgefordert, Differenzen, die auf unterschiedlichen Systemgrenzen und Detailregulierungen in der Gesetzgebung - also im CO2-Gesetz, im Energiegesetz und anderen mehr - basieren, auf die neue CO2-Periode ab 2021 hin abzubauen und zu vereinfachen.
Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 2. September 2015 ebenfalls die Annahme der Motion und erklärt sich bereit, für den Zeitraum nach 2020 für den Vollzug der Klima- und Energiegesetzgebungen im Kompetenzbereich des Bundes weitere Vereinfachungen und möglichst einheitliche Kriterien vorzuschlagen und dabei auch auf eine harmonisierte Umsetzung der kantonalen Grossverbrauchermodelle hinzuwirken.
Der Nationalrat folgte seinerseits dem Bundesrat und stimmte der Motion am 25. September 2015 ohne Gegenstimme zu.
Unsere Kommission hat sich mit der vorliegenden Thematik bereits in den Beratungen zur Energiestrategie 2050 auseinandergesetzt. Dabei zeigte sich Folgendes:
1. Viele Unternehmen wurden und werden bei der Anwendung respektive Umsetzung der geltenden und nicht selten äusserst komplizierten Vorschriften mit einem hohen Aufwand konfrontiert.
2. Im Rahmen des geltenden Rechts wurden zwar bereits verschiedene Vereinfachungen vorgenommen, dennoch besteht mit Blick auf den Vollzug der Klima- und Energiegesetzgebung nach 2020 weiterer Handlungsbedarf, speziell auch in Bezug auf die damit verbundene Koordination zwischen den Bundesämtern BFE respektive Bafu und den Kantonen. Das klare Ziel ist eine harmonisierte Umsetzung der kantonalen Gesetzgebung, sei das im Bereich der Zuständigkeiten, der einheitlichen Kriterien oder schliesslich deren Handhabung.
Mit dem Antrag, die vorliegende Motion anzunehmen, will die Kommission einstimmig dokumentieren, dass sie eine möglichst schnelle Umsetzung wünscht und dementsprechend die bereits laufenden Arbeiten und die in Aussicht gestellten Änderungen explizit unterstützt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.