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Amherd Viola · Nationalrat · 2016-03-15

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

Wie Sie gehört haben, geht es hier um die Grundsatzfrage, ob ein Strafregister für Unternehmen eingeführt werden soll oder nicht.

Der Bundesrat hat ein solches in seinem Entwurf vorgeschlagen, davon ausgehend, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen straffällig werden können und dass bei der Beurteilung von Straftaten durch Unternehmen folgerichtig frühere Verurteilungen ebenfalls zu berücksichtigen sind. Als weiteren Vorteil eines solchen Registers sieht der Bundesrat die Möglichkeit, eine Art Leumundszeugnis für Unternehmen zu erhalten, die im Strafregister eben nicht verzeichnet sind. In Analogie zum Strafregister für Personen soll deshalb laut Bundesrat im neuen Gesetz ein Strafregister für Unternehmen verankert werden. Eine Kommissionsminderheit teilt diese Ansicht.

Der Ständerat - der Entscheid fiel mit 28 zu 13 Stimmen - und mit ihm die Kommissionsmehrheit wollen auf das Unternehmensstrafregister verzichten.

Aufgrund der Tatsache, dass es sehr wenige Strafurteile gegen Unternehmen gibt, erachtet die Mehrheit den Aufwand für den Aufbau und Betrieb eines speziellen Unternehmensstrafregisters als unverhältnismässig. Es handelt sich in Bezug auf die Delikte nicht um Peanuts, aber in Bezug auf die Menge der Strafurteile. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Dazu kommt, dass es für Unternehmen, die im Strafregister eingetragen sind, ein Einfaches ist, die Liquidation durchzuführen und eine neue Gesellschaft zu gründen. Der Erfolg des Strafregisters wird deshalb stark in Zweifel gezogen. Solche Verhaltensweisen von Unternehmen, wonach bei Konkursen eine Unternehmung ganz einfach aufgelöst und von der gleichen Person dann eine neue gegründet wird, sind an der Tagesordnung, das ist ein kleiner Aufwand. Man muss sich bei den Konkursen nur etwas umsehen, dann erkennt man das Potenzial, das auch in Bezug auf das Strafregister vorhanden ist.

Für die Kommissionsmehrheit ist es zudem nicht gerechtfertigt, dass Unternehmen, die beispielsweise aufgrund einer schlechten Organisation straffällig geworden sind und sich nach einer Verurteilung durch einen Wechsel des Managements und/oder des Aktionariats völlig neu aufgestellt haben, weiter durch einen Strafregisterauszug belastet sind.

Nach Meinung der Kommissionsmehrheit hat die Einführung eines Strafregisters mehr Bürokratie zur Folge, ohne dass es positive Effekte gibt, weder für die Unternehmen noch für die Konsumenten oder die Auftraggeber. Ich bitte Sie entsprechend namens der Kommissionsmehrheit, auf die Einführung eines Strafregisters für Unternehmen zu verzichten. Die Kommission hat dies mit 13 zu 8 Stimmen so beschlossen.