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Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-03-08

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Bei Artikel 28 Absätze 1 und 4 geht es einmal mehr um die Frage, wer für die Erteilung einer Bewilligung, hier konkret der Bewilligung zum Grosshandel mit Arzneimitteln, zuständig ist. Heute werden diese Bewilligungen durch die Kantone erteilt, genau gleich, wie auch die Inspektionen der Betriebe durch die Fachleute der Kantone erfolgen. Diese Lösung entspricht übrigens derjenigen in den USA und in Deutschland, wo ebenfalls die Staaten bzw. die Bundesländer für die Erteilung der Bewilligungen und für die Inspektionen zuständig sind.

Es ist nicht einzusehen, warum das bei uns anders werden soll, vor allem, weil sich die Regelung bewährt hat und weil aufgrund der Betriebsnähe der Kantone effizient und kostengünstig gehandelt wird.

Weiter spricht dagegen:

1. Der Grundsatz der Subsidiarität gilt allgemein, so auch hier. Es sprechen keine gesundheitspolizeilichen Gründe dagegen, dass die Kantone mit ihrem aufgebauten Know-how weiterhin diese Aufgbe erfüllen können.

2. Dieses System ist absolut konform mit den entsprechenden EU- und FDA-Bestimmungen, sowie mit PIC-, GMP-, GLP- GDP-Richtlinien. Zudem werden diese Anforderungen gemäss Artikel 29 durch den Bundesrat näher umschrieben.

3. Es fällt auf, dass alle Tätigkeiten, die Einnahmen bringen, vom Institut übernommen werden sollen. Dagegen bleiben die Kosten verursachenden Aufgaben bei den Kantonen. Eine dermassen einseitige Verteilung der Aufgaben ist stossend. Föderalismus muss gelebt werden. Dazu gehört auch, dass man - analog zum neuen Finanzausgleich - den Kantonen die Aufgaben zuweist, die sie kompetent, sachgerecht und effizient lösen können. Dies gilt umso mehr, als sie schon bisher für die Grosshandelsbewilligung und Inspektion zuständig waren.

Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag zur unterstützen.

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