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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-16

Wortprotokoll

Einfach noch zur Ergänzung, weil das eine Frage war, die doch sehr stark diskutiert wurde, diese Aufbewahrung in der Schweiz, um eben den Datenschutz sicherzustellen: Wenn der Datenschutzbeauftragte, den Sie ja soeben gewählt oder vielleicht gewählt haben - die Resultate sind, glaube ich, noch nicht bekannt -, den Verdacht hat, dass die einschlägigen Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten werden, hat er die Möglichkeit einzugreifen. Denn auch jeder Unternehmer, der von der Schweiz aus Daten im Ausland speichern lässt, muss die schweizerischen Datenschutzbestimmungen einhalten. Der Datenschutzbeauftragte kann Massnahmen verlangen, und er kann mithilfe des Bundesverwaltungsgerichtes sogar Anordnungen durchsetzen, dass Daten nicht mehr im Ausland gespeichert werden können, wenn eben die Datenschutzbestimmungen der Schweiz nicht eingehalten werden. Wir haben hier also einen Mechanismus, das nötigenfalls auch durchzusetzen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dieses Gesetz insgesamt unterstützen, denn wir brauchen diese Überwachung. Wir haben heute eine Ausgangslage, bei der wir eigentlich Kommunikation überwachen können und dürfen, die von den Kriminellen gar nicht mehr verwendet wird. Das ist die Ausgangslage. Mit dem Büpf können wir das ändern, und ich danke Ihnen, wenn Sie dazu beitragen, dass wir dieses Gesetz jetzt verabschieden können.