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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-03-16

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-16

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinen beiden Minderheitsanträgen zum Step-up bei Zuzug beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer wie auch beim Steuerharmonisierungsgesetz und bitte Sie, diese beiden Anträge zu unterstützen.

Beim Step-up in Artikel 61a des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und in Artikel 24b des Steuerharmonisierungsgesetzes geht es nicht um den Step-up, das heisst die Aufdeckung von stillen Reserven, wenn der Sonderstatus aufgelöst und in den ordentlichen Status überführt wird. Dieser Fall ist separat an einem anderen Ort geregelt. Hier geht es darum, dass Unternehmen, die in die Schweiz ziehen und im Ausland gehaltene stille Reserven in der Schweiz aufdecken, diese eben aufdecken und während zehn Jahren abschreiben können, was den steuerbaren Gewinn entsprechend schmälert. Diese Lösung würde sowohl beim Bund wie auch bei den Kantonen angewendet. [PAGE 454]

Mit dieser neuen Regelung sollen wohl insbesondere Zuzüger angelockt werden, die aus Offshore-Standorten kommen. Bei Zuzügern aus anderen Ländern dürfte die Aufdeckung stiller Reserven weniger Einfluss auf die Standortattraktivität ausüben, da der Aufdeckung typischerweise eine entsprechende Wegzugsbesteuerung im Herkunftsland gegenübersteht. Das ist richtig; wenn im Herkunftsland besteuert wird, ist das dann erledigt. Aber genau darum geht es eben auch.

Es zeigt sich hier, dass ein Schlupfloch für eine mögliche Nichtbesteuerung aufgetan wird. Das heisst, dass in gewissen Ländern die Wegzugsbesteuerung nicht stattfindet. Die stillen Reserven, die dort erwirtschaftet worden sind, werden also beim Wegzug nicht besteuert. Die Schweiz eröffnet nun diesen Unternehmen die Möglichkeit, hier diese Reserven aufzudecken, über zehn Jahre abzuschreiben und einen entsprechenden Profit daraus zu schlagen. In Kombination mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer würde sich hier erst recht ein riesiges Steuerschlupfloch auftun. Denn der Step-up erhöht das Eigenkapital der Firmen, sodass die zinsbereinigte Gewinnsteuer entsprechend grössere Abzugsmöglichkeiten erlaubt.

Der Step-up dürfte auch internationalen Protest provozieren, weil die stillen Reserven bei Zuzügern an ihrem früheren Standort wohl in vielen Fällen - ich denke hier vor allem auch an die EU - höher besteuert würden.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen und den Step-up beim Zuzug zu streichen und damit kein womöglich sehr grosses Steuerschlupfloch zu eröffnen. Wir haben unsere Erfahrungen bei der Unternehmenssteuerreform II gemacht. Wiederholen wir diesen Fehler bitte nicht!