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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-16

Wortprotokoll

Ich möchte gleich zu Beginn etwas klarstellen: Wer gegen die Speicherung von Randdaten ist, ändert nichts, wenn er heute Nein zur Vorlage sagt. Wer gegen die Speicherung von Randdaten im Ausland ist, ändert auch nichts, wenn er heute Nein sagt. Mit dem heute geltenden Recht können Randdaten sechs Monate lang gespeichert werden; mit dem geänderten Büpf werden Randdaten ebenfalls sechs Monate lang gespeichert.

Was den Datenschutz anbelangt, möchte ich in aller Deutlichkeit anführen, was schon gilt, unabhängig davon, wie Sie heute abstimmen: Heute gilt das Datenschutzrecht auch, wenn Daten im Ausland gespeichert werden. Wenn zum Beispiel der Datenschutzbeauftragte, dessen Wahl Sie ja heute Morgen bestätigt haben, einen Verdacht hat, dass der Datenschutz bei im Ausland gespeicherten Daten nicht gewährleistet ist, kann er einschreiten, Massnahmen verlangen und mithilfe des Bundesverwaltungsgerichtes das entsprechende Unternehmen sogar zwingen, auf eine Datenspeicherung in einem bestimmten Land zu verzichten. All das ist heute geltendes Recht.

Nun stimmen Sie darüber ab, ob Sie mit diesem Gesetz, an dem Sie lange gearbeitet haben, der Polizei die Instrumente in die Hand geben, die heute auch von Schwerkriminellen verwendet werden, damit die Polizei sie dort packen kann, wo schwere Kriminalität vorkommt. Wer zu diesem Gesetz Nein sagt, zwingt die Polizei, sich in Fällen von schwerer Kriminalität auf jene Kanäle zu beschränken, die heute von den Kriminellen gar nicht mehr verwendet werden.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.