Aeschi Thomas · Nationalrat · 2016-03-16
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-16
Wortprotokoll
Auch bei diesem zweiten Block bittet Sie die SVP-Fraktion, alle Minderheitsanträge von links abzulehnen. Sie bittet Sie, den Antrag der Minderheit I (Matter) zur zinsbereinigten Gewinnsteuer zu unterstützen. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer finden Sie auf der Fahne ab Seite 29 beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und ab Seite 59 beim Steuerharmonisierungsgesetz.
In der Vernehmlassungsvorlage hat der Bundesrat die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer auf überdurchschnittlichem Eigenkapital befürwortet, da daraus eine international wettbewerbsfähige Steuerbelastung für konzerninterne Zinsen resultiert, zumal mit der Unternehmenssteuerreform III die Swiss Finance Branch und der Holdingstatus abgeschafft werden. In diesem Sinne ist die zinsbereinigte Gewinnsteuer eine Ersatzmassnahme für die Besteuerung von konzerninternen Finanzierungen. Zusätzlich ist sie auch eine Voraussetzung für die Zentralisierung von Treasury-Funktionen in der Schweiz. Gemäss Vernehmlassungsvorlage würde bei einer Nichteinführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer die Schweiz an Standortattraktivität verlieren.
Die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer ist auch im Rahmen des Projektes "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) der OECD wichtig, da die Anforderungen an die unternehmerische Substanz in Verbindung mit der Besteuerung von mobilen Unternehmenserträgen weiter steigen werden. Dies wird zur Folge haben, dass internationale Konzerne ihre zentralen Konzernfunktionen künftig noch stärker an einem einzigen Standort zusammenziehen werden, an dem sie attraktive steuerliche Rahmenbedingungen für sämtliche zentralen Konzernaktivitäten vorfinden.
In der Vernehmlassungsvorlage streicht der Bundesrat die Wichtigkeit der zinsbereinigten Gewinnsteuer hervor: "Eine attraktive Besteuerung von Konzernfinanzierungs- und Treasury-Center-Aktivitäten ist somit für den Unternehmensstandort als Ganzes und damit auch für den Erhalt und die Neuansiedlung von anderen mobilen Konzernaktivitäten, [PAGE 458] etwa im Bereich von Forschung und Entwicklung, Immaterialgüterverwertung oder der eigentlichen Konzernsteuerung, also Headquarter- und Prinzipal-Aktivitäten, bedeutsam."
Die Argumentation des Bundesrates, dass die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer mit der Vorlage zur Zahlstellensteuer gekoppelt werden soll, teilen wir nicht. Im Gegenteil: Wird die zinsbereinigte Gewinnsteuer nicht mit der Unternehmenssteuerreform III eingeführt, werden die eigenkapitalunterlegten Finanzierungsaktivitäten abwandern und auch nach einer allfälligen späteren Einführung nicht wieder in die Schweiz zurückkommen.
Ab Seite 26 der Fahne finden Sie die Bestimmungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer zur sogenannten Tonnagesteuer. Was genau ist eine Tonnagesteuer? Es handelt sich dabei um eine Methode, um Gewinne aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr pauschal zu ermitteln. Dabei stützt man sich auf die Grösse des Schiffes, die sogenannte Tonnage.
Weshalb benötigt die Schweiz überhaupt eine Tonnagesteuer? Wie bereits mehrmals erwähnt wurde, hat die Schweiz die Unternehmenssteuerreform III auf Druck der OECD und der EU lanciert, weil gewisse eidgenössische und kantonale Steuerregimes international nicht mehr akzeptiert waren. Um die Folgen der Abschaffung dieser Regimes möglichst gering zu halten, muss die Schweiz international akzeptierte steuerliche Massnahmen wie die Patentbox oder den Mehrfachabzug von Aufwänden für Forschung und Entwicklung einführen. Die Tonnagesteuer ist ebenfalls ein steuerliches Instrument, welches international anerkannt ist - dies als Antwort auf Ihre Frage von vorhin, Frau Birrer-Heimo. So kennen folgende Länder eine Tonnagesteuer: Frankreich, Italien, Spanien, Grossbritannien, Irland, die Niederlande, Belgien, Dänemark, Norwegen, Finnland, Polen, Zypern, Malta und Griechenland. In Deutschland wurde die Tonnagegewinnermittlung im Jahr 1998 eingeführt. Als Ziel wurde explizit "die Senkung des deutschen Steuerniveaus auf ein internationales Niveau" angegeben. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Tonnagesteuer, damit Schweizer Firmen gegenüber Firmen im Ausland nicht benachteiligt sind.
Schliesslich bitte ich Sie, bei den Artikeln 61a DBG und 24b StHG dem Entwurf des Bundesrates zum Thema Step-up zuzustimmen, dem Beschluss des Ständerates zu folgen und den Minderheitsantrag Birrer-Heimo abzulehnen. Ich danke Ihnen im Namen der SVP-Fraktion.