Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-03-17
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-03-17
Wortprotokoll
In diesem letzten, dem fünften Block geht es um die Trennung der Vorlage und die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital.
Zuerst zum Inhaltlichen: Der Bundesrat beantragt, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Er hat versprochen, dies dem Parlament mit der Unternehmenssteuerreform III zu unterbreiten. In der Vernehmlassung fand dieser Teil der Vorlage bei den Kantonen wenig Sukkurs. Die meisten lehnten ihn ab, und auch in der Wirtschaft wird die Abschaffung nicht als prioritär angeschaut. Trotzdem nahm der Bundesrat das Thema in die Botschaft auf. Die Tonlage der Vernehmlassungsantworten war auch in der Kommission zu hören. Obwohl das Thema unter Ziffer 2 auf der Fahne zu finden ist, befasste sich die WAK erst damit, als das Gesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz fertigberaten waren. Das Thema Emissionsabgabe bildete gewissermassen Manövriermasse. Wenn wir den Verlauf der Debatte von gestern und heute betrachten, sehen wir, dass das ja auch hier der Fall ist.
Die Grünen wehren sich gegen die Abschaffung der Stempelabgabe, wenn es keine Kompensation dafür gibt. Die Stempelabgabe ist auf eine Art gegengleich zur Mehrwertsteuer. Es ist nicht einzusehen, weshalb andere Leistungen einer Konsumsteuer unterliegen und darauf Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, Finanzdienstleistungen dagegen steuerfrei sein sollen. Eine angepasste Steuer wäre die Finanztransaktionssteuer. Sie ist international im Gespräch, auch bei diversen EU-Ländern. Neben mehr Gerechtigkeit hätte sie wegen des Einbezugs des Devisenhandels auch noch den Vorteil, auf die Finanzspekulation dämpfend zu wirken, zum Wohle des gesamten Sektors und unserer Währung, des Frankens. Die Grünen würden diesen Wechsel sehr begrüssen. Heute geht es nur um die Stempelabgabe auf Eigenkapital. Wir wollen sie mit der Minderheit Marra beibehalten.
Schon dem Ständerat war die Aufhebung der Emissionsabgabe kein zentrales Anliegen. Er verzichtete darauf, auch weil die Vorlage ohnehin schon viel Geld kostet. In der WAK des Nationalrates kriegte die Mehrheit aber den Hals nicht voll. Obwohl noch grössere Ausfälle beschlossen wurden, stimmte sie der Streichung der Bestimmungen über die Stempelabgaben auf Eigenkapital auch noch zu. Zu den bereits beschlossenen Ausfällen kämen nun gemäss Rechnung der Eidgenössischen Steuerverwaltung nochmals 228 Millionen Franken, wiederum ohne Gegenfinanzierung. Von Masshalten keine Spur. So geht es nicht.
Das schien dann auch der Kommission zu viel. Doch statt auf die Aufhebung zu verzichten wie der Ständerat, beschloss sie, die Vorlage aufzuteilen und die Stempelabgabe in einer separaten Vorlage unterzubringen. Damit wären nicht einmal mehr die bekannten Kosten der Unternehmenssteuerreform III in einem Erlass zusammengefasst und ersichtlich. Dazu habe ich einen Einzelantrag eingereicht.
Der Bundesrat hat dem Parlament die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III in einer einzigen Vorlage unterbreitet. Bundesrat und Ständerat haben das Bundesgesetz über die Stempelabgaben formell als Teil dieser Vorlage behandelt. Die vorberatende Kommission, die WAK, hat dagegen den Teil über die Stempelsteuer, wie gesagt, aus der Vorlage gestrichen und in eine separate Vorlage 2 überführt. Das wirft ein seltsames Licht auf die Kommission.
Die Abtrennung dieses Teils könnte in der Öffentlichkeit so verstanden werden, dass das Parlament die wahren Kosten mit einer Aufteilung zu verschleiern sucht. Das wäre der Reputation des Parlamentes abträglich und ist demokratiepolitisch zu vermeiden. Es ist deshalb richtig, die Vorlage nicht aufzutrennen. Der Antrag ist im Übrigen nur formell, und er ist neutral. Er nimmt nicht materiell Stellung, er wendet sich lediglich gegen die Aufteilung der Vorlage.
Ein Einzelantrag Müller Leo will den Entwurf 2 zur Stempelabgabe nun wieder an die Kommission zurückweisen und der Bevölkerung die effektiven Steuerausfälle der Unternehmenssteuerreform III in Tranchen servieren. Das Unbehagen des Antragstellers ist begründet, denn die vollständige Aufhebung der Stempelabgabe kostet den Bund nochmals rund 2,2 Milliarden Franken, also 2200 Millionen Franken. So steht es im Protokoll Ihrer vorberatenden Kommission. Konkret, wenn wir die Beschlüsse von gestern und heute dazunehmen, sprechen wir also von Beträgen von 3,5 bis 4 Milliarden Franken, die allein dem Bund durch diese Steuerrevisionen verlorengehen. Die Ausfälle für die Kantone und Gemeinden sind nicht quantifiziert.
Wir bitten Sie, den Antrag Müller Leo abzulehnen.