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Tschuppert Karl · Nationalrat · 2002-03-12

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-12

Wortprotokoll

Zuerst zu Herrn Schlüer: Ich bin nicht ganz drausgekommen, was Sie wollen. Auf der einen Seite haben Sie gerade gesagt, das Gesetz habe sich bewährt. Auf der anderen Seite möchten Sie es ja nicht den veränderten Verhältnissen anpassen. Bei etwas, das sich bewährt hat, das man andererseits aber nicht von Zeit zu Zeit den neuen Begebenheiten anpasst, hat man zwei Möglichkeiten: Man kann die Verfassung ändern und den Zivildienst abschaffen; oder man macht nichts, und dann schafft sich das Problem selber ab. Wir sind der Meinung: Der Vollzug des Gesetzes ist gut angelaufen, das Gesetz hat aber auch Mängel. Da müsste man eigentlich die Erfahrungen, die man in den letzten fünf Jahren gemacht hat, in eine erste kleine Revision einbringen.

Zu Herrn Wiederkehr: Da bin ich noch viel erstaunter. Herr Wiederkehr, Sie waren Mitglied dieser Kommission. Sie waren bei den Diskussionen dabei, und jetzt im Rat kommen Sie mit einem Antrag auf Rückweisung an die Kommission. Das Gleiche gilt auch für Herrn Fehr Mario. Ich habe da schon gewisse Mühe; vor allem damit, dass Sie auf die Gewissensprüfung verzichten wollen. Ein reiner Tatbeweis, meine Herren, ist bei tiefer gehender Betrachtung nicht mit dem Text der Bundesverfassung vereinbar, so wie ihn das Schweizervolk in der Abstimmung von 1992 gutgeheissen hat. Wenn Sie dem Rückweisungsantrag zustimmen, heisst das letztlich, dass Sie die Revision des Zivildienstgesetzes so lange zurückstellen müssen, bis die Verfassungsgrundlage in Ihrem Sinne geändert ist. Das heisst es konkret, und das müssen Sie sich schon noch einmal überlegen. Sie können das Geschäft durchaus an die Kommission zurückweisen. Aber die Diskussion wird uns nicht weiterbringen, weil die Verfassungsgrundlage letztlich anders lautet. Das ist das Problem.