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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-03-17

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-17

Wortprotokoll

Ich nehme die beabsichtigte Abschreibung der Petition zum Anlass, doch noch ein paar Worte zum Thema der Europäischen Sozialcharta zu verlieren. Sie stammt aus dem Jahr 1961 und wurde von der Schweiz 1976, zwei Jahre nach der Ratifikation der EMRK, unterschrieben. Seither, also seit nunmehr vierzig Jahren, wird sie wie eine heisse Kartoffel, an der sich niemand die Finger verbrennen will, weitergereicht. Die Petition der drei Schweizer Landeskirchen, die wir heute behandeln, stammt von Anfang 2010 und ging noch an die damalige Ständeratspräsidentin Erika Forster.

Was ist an dieser Europäischen Sozialcharta so brisant? Sie ist ja von allen europäischen Staaten ratifiziert worden, mit Ausnahme der Schweiz, Monacos, San Marinos sowie Liechtensteins. Der Inhalt kann es jedenfalls nicht sein. Die Schweiz hat ja die Parallelkonvention zur Europäischen Sozialcharta, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, kurz Uno-Pakt I, schon vor Jahrzehnten, nämlich Anfang der Neunzigerjahre, ratifiziert. Auch der Bundesrat kommt in seinem Bericht, den er in Erfüllung eines entsprechenden Postulates des Ständerates (10.3004) Ende 2014 erstellt hat und der vorliegt, zu keinem anderen Schluss. Der Bundesrat sagt in diesem Bericht, dass es für die Ratifikation der Europäischen Sozialcharta keine rechtlichen Hindernisse gibt.

Warum also diese Widerstände? Wenn man länger im Parlament ist - und ich geniesse ja dieses Privileg -, erkennt man, dass die Behandlung dieses Geschäftes je länger, desto absurder wird. Lange Zeit, während Jahrzehnten, scheiterte die Ratifikation am Streikrecht, das die Schweiz angeblich - so wurde damals jeweils gesagt - nicht kannte, obwohl sie das ungeschriebene Streikrecht durchaus kannte, bis es dann in der neuen Bundesverfassung formell anerkannt wurde. Nachdem das Streikrecht in der Bundesverfassung anerkannt worden ist - die Schweiz ist ja keine Diktatur, sondern eine Demokratie, und nur Diktaturen erkennen das Streikrecht nicht an -, nachdem dieses Hindernis also weggefallen ist, soll die Ratifikation der Europäischen Sozialcharta nun noch unmöglicher geworden sein. Man könnte es noch krasser ausdrücken: Wir haben ja einen ausgebauten Sozialstaat, trotz gewisser verbleibender Lücken. Wir haben inzwischen bekanntlich eine Mutterschaftsversicherung und auch einen bundesrechtlichen Anspruch auf Familienzulagen und so weiter und so fort; all das ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten eingeführt worden. Aber je mehr sich der Schweizer Sozialstaat entwickelt, desto weniger sollen wir die Sozialcharta ratifizieren können. [PAGE 234]

Dass wir mit der Sozialcharta einen solchen Umgang pflegen, ist leider eine der grossen Absurditäten der eidgenössischen Politik. Man könnte es auch anders sagen: Es ist gewissermassen ein Phantomschmerz im Verhältnis zu völkerrechtlichen Grundrechtskodifikationen. Wir werden ja in naher Zukunft mit der angekündigten "Anti-Menschenrechts-Initiative" der SVP noch vor Grundsatzauseinandersetzungen stehen, bei welchen entscheidende Weichen für die Zukunft des Rechtsstaates Schweiz gestellt werden.

Man mag nun zum Thema Sozialcharta sagen, die Schweiz sei in der Realität ein Sozialstaat. Das ist zutreffend, und das ist das Wichtigste. Die Hauptsache sei, dass unsere Sozialversicherungen funktionieren, und die sozialen Grundrechte seien durch die Bundesverfassung und durch den Uno-Pakt I zu den Menschenrechten garantiert. Das mag alles sein. Trotzdem ist es - und das möchte ich hier unterstreichen - ein schlechtes Zeichen, dass man sich letztlich aus rein ideologischen Gründen weigert, die Europäische Sozialcharta zu ratifizieren. Die Schweiz könnte oder müsste das als eines der aktiven, ja sogar der aktivsten Länder im Europarat auch als Akt der Solidarität gegenüber den anderen Staaten der europäischen Rechtsgemeinschaft tun.

Aus Anlass der sehr gut begründeten Petition der Landeskirchen wollte ich mich nicht mit der üblichen Zweitklass- oder Drittklassbeerdigung von Petitionen abfinden und deshalb diese Worte anbringen. Bei solchen Geschäften muss man in langen Zyklen denken, da bleibt einem nichts anderes übrig, und auf den geeigneten Moment warten. Ich stelle fest, dass dieser geeignete Moment in diesem Saal definitiv nicht da ist. Der Kommissionssprecher, Herr Graber, hat darauf hingewiesen, dass der Bundesrat seine Stellungnahme, zu der er aufgefordert worden ist, auch noch nicht abgegeben hat, sondern sie aufgeschoben hat.

Bei dieser Ausgangslage ziehe ich den Minderheitsantrag zurück und verzichte auf eine Abstimmung.