Heim Bea · Nationalrat · 2016-03-17
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-17
Wortprotokoll
Wir von der Minderheit der Kommission sind der Meinung, dass das Anliegen des Kantons Genf, die Einführung von portablen Reserven, durchaus prüfenswert ist. Wir stützen uns dabei auf die Studie von Professor Konstantin Beck vom CSS-Institut für empirische Gesundheitsökonomie, also auf die Studie eines Experten vonseiten der Krankenkassen. Sie zeigt die Vorteile dieses Ersuchens des Kantons Genf auf, aber auch die Nachteile, das ist richtig. Alles, was eine Sonnenseite hat, hat auch eine Schattenseite. Die Aufgabe des Parlamentes ist es, die Schattenseiten zu minimieren, dafür zu sorgen, dass die Sonnenseiten, das Positive im Sinne der Versicherten, im Sinne der Bevölkerung, überwiegen.
Man wolle Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern in der Grundversicherung haben, darum sei die Standesinitiative abzulehnen, sagte die Mehrheit der Kommission. Genau das, mehr Wettbewerb, ist es, was aus Sicht von Professor Beck einer der Haupteffekte der portablen Reserven sein wird. Er schreibt: "Portable Reserven führen zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck unter den Kassen." Weshalb? Weil die Versicherten mobiler werden. Die portablen Reserven stärken also einerseits den Wettbewerb unter den Versicherern und andererseits, das ist uns enorm wichtig, auch die Position der Versicherten. Die Mitnahme von Reserven vom alten Versicherer zum neuen erhöht die Bereitschaft des neuen Versicherers, den Neukunden aufzunehmen. Es sei eben noch heute eine Tatsache, so Professor Beck, dass teure Risiken immer mal wieder abgewimmelt werden. Die [PAGE 527] Portabilität, genau diese, würde diese Hürde aus dem Weg schaffen. Das ist uns ein wichtiges Anliegen.
Portable Reserven - ich sage es gerne noch einmal - stärken somit die Position der Versicherten gegenüber den Krankenversicherern. Dagegen kann man, meine ich, nichts haben. Vielmehr muss man dafür sein. Auf der einen Seite stehen die eigenverantwortlichen Versicherten, auf der anderen Seite die wettbewerbsstarken Versicherer.
Es ist natürlich so, dass als Mittel gegen die bekannte Jagd nach guten Risiken der Risikoausgleich verfeinert worden ist. Es ist auch so, dass wir das Versicherungsaufsichtsgesetz revidiert und dabei versucht haben - ich sage: versucht -, die Aufsicht des BAG etwas zu stärken. Aus unserer Sicht aber reichen weder die Verbesserung des Risikoausgleichs - er müsste weiter verfeinert werden - noch die Instrumente der Aufsicht, wie sie schliesslich nach der Parlamentsdebatte mit dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetz gegeben sind. Wir stellen fest, dass die Anhäufung übermässiger Reserven immer noch nicht vermieden werden kann und dass die Risikoselektion noch immer erfolgt.
Die CSS-Versicherung und mit ihr eben Professor Beck lehnen diese Initiative ab, das ist klar. Wir aber meinen, dass sie es wert sei, genauer hinzusehen und sich vertiefter damit auseinanderzusetzen. Wir unterstützen die Initiative, weil sie die Position der Versicherten stärkt. Das wünschen sich viele Versicherte. Wie es erreicht werden könnte, ist zu prüfen und zu erarbeiten; dazu bietet diese Genfer Standesinitiative eine Gelegenheit. Wir meinen zudem, dass portable Reserven zu einem besseren finanziellen Ausgleich unter den Versicherern beitragen sollen. Das ist ein Ziel, das bisher weder mit dem Risikoausgleich noch mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz erreicht worden ist.
Ich bitte Sie darum, der Standesinitiative Folge zu geben - im Interesse der Versicherten, im Interesse des Wettbewerbs unter den Krankenkassen -, damit wir uns mit diesen Fragen vertieft auseinandersetzen können.