Walter Hansjörg · Nationalrat · 2016-03-17
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-17
Wortprotokoll
Nur mit Stichentscheid der Präsidentin wurde die Motion in der Kommission angenommen. Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich, die Motion abzulehnen. Den Inhalt der Motion finden Sie in den Unterlagen. Er wurde von unserer Kommissionssprecherin korrekt umschrieben.
Ich begründe die Ablehnung: Es ist unklar, ob das vom Motionär skizzierte Problem tatsächlich in einem solchen Ausmass vorhanden ist, dass überhaupt ein Handlungsbedarf besteht. Der Wettbewerbskommission sind noch keine solchen Fälle bekannt wie die beschriebenen. Grundsätzlich wären solche vertikalen Absprachen, wie sie beschrieben wurden, bereits heute nach Artikel 5 Absatz 4 des Kartellgesetzes unzulässig. Das Kartellgesetz bietet aber richtigerweise keine Handhabe, um den Inhalt eines Vertrages im Einzelfall zu bestimmen. Die Weko akzeptiert also hier die Vertragsfreiheit. Nach Kartellgesetz kann aber jetzt schon der Abschluss marktgerechter und branchenüblicher Verträge verfügt werden. Das generelle Anliegen ist bereits im geltenden Kartellgesetz enthalten. Die vorliegende Motion verlangt aber vom Bundesrat - und das ist bei dieser Motion entscheidend -, auf Verordnungsstufe in die Vertragsregelungen und Abmachungen von Vertriebsverträgen einzugreifen. Ein solcher Eingriff in die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit ist nicht gerechtfertigt. Er verstösst gegen den Grundsatz der Vertragsfreiheit und weitet die Reglementierung und Bürokratie unnötig aus.
Bei Verkehrsfahrzeugen ist die Serviceleistung aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Hersteller über die Vertriebskanäle weltweit geregelt. Bei sogenannten Cassis-de-Dijon-Produkten, das heisst bei Produkten, welche europäische Landesnormen erfüllen und in der Schweiz [PAGE 537] zugelassen sind, ohne unsere Vorgaben zu erfüllen, können schweizerische Vertriebsunternehmungen wohl kaum verpflichtet werden, für solche Produkte die funktionale Verantwortung zu übernehmen. Hier soll die Vertragsfreiheit gelten. Bei Markenprodukten, welche in Europa überall die gleichen Anforderungen erfüllen, sind keine explizit vereinbarten Verweigerungsklauseln im vertikalen Betriebssystem bekannt. Ich denke da an Waschmaschinen, an Küchengeräte, an Haushalteinrichtungen, bei denen der Service immer gewährleistet ist. Übrigens gibt es in der Schweiz genügend unabhängige Serviceunternehmungen in jeder Branche, welche sich um Aufträge bemühen. Wenn man schon im Ausland einkauft, dann soll man doch in der Schweiz ein Serviceunternehmen suchen, welches dann den Service übernimmt. Solche gibt es. Hier herrscht Wettbewerb.
Ich rufe also jene Kolleginnen und Kollegen auf, welche für die unternehmerische Vertragsfreiheit, gegen Kontrahierungszwang und gegen immer mehr Auflagen und Bürokratie sind, der Kommissionsminderheit und dem Bundesrat zu folgen und diese Motion abzulehnen.