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Büchler Jakob · Nationalrat · 2016-03-18

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-03-18

Wortprotokoll

Die Standesinitiative Bern "Die zentrale Staatsaufgabe 'Sicherheit' muss wieder ernst genommen werden" behandelte die Sicherheitspolitische Kommission am 16. Februar dieses Jahres. Diese Standesinitiative verlangt eine Änderung der Bundesverfassung. Im 6. Titel, 2. Kapitel, Artikel 196, Übergangsbestimmung zu Artikel 58, soll folgende neue Ziffer aufgenommen werden: "Die Militärausgaben des Bundes betragen für die Dauer von zehn Jahren nach Annahme dieser Bestimmung mindestens 1,2 Prozent des BIP. Der jährliche Betrag bestimmt sich gestützt auf das BIP des Vor- respektive Vorvorjahres."

Die vorliegende Standesinitiative Bern wurde im November des vergangenen Jahres von unserer Schwesterkommission des Ständerates vorgeprüft. Dabei wurde gemäss Artikel 116 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes auch eine Vertretung des Kantons Bern angehört. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragte ihrem Rat mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.

Bei der vorliegenden Standesinitiative geht es um eine Vorprüfung. Der Nationalrat behandelt diese Standesinitiative als Zweitrat. Die Kommission musste folgende Fragen beantworten: Gibt es einen Regelungsbedarf? Ist das weitere Vorgehen auf dem Wege der Standesinitiative zweckmässig? In der SiK-NR wurden keine Anhörungen durchgeführt. Der Bundesrat hat zu dieser Standesinitiative keine Stellung genommen.

Die Umsetzung dieser Initiative würde bedeuten, dass wir ein Armeebudget zwischen 7,5 und 8 Milliarden Franken pro Jahr hätten. Wenn das Bruttoinlandprodukt bis zur Umsetzung noch ansteigen würde, wäre das Armeebudget näher bei 8 Milliarden Franken. Dazu kämen noch rund 300 Millionen Franken, denn die Standesinitiative spricht von Militärausgaben und nicht von Ausgaben für die Landesverteidigung; das sind zwei verschiedene Dinge. Bei den Ausgaben für die Landesverteidigung kämen für die zivilen Bereiche bezogen auf die letzten Jahre noch etwa 300 Millionen Franken dazu; dann wären wir bei 8 bis 8,5 Milliarden Franken pro Jahr.

In der heutigen Zeit steht die Schweiz zusammen mit Österreich mit Ausgaben für die Landesverteidigung von rund 0,7 Prozent des BIP im Vergleich mit den europäischen Staaten am unteren Rand. Die meisten europäischen Staaten sehen hierfür Ausgaben von 1 bis 1,4 Prozent des BIP vor; es gibt Staaten in Europa, beispielsweise Grossbritannien, bei denen dieser Wert noch höher liegt.

Das VBS hat hinterfragt, ob dieses Geld überhaupt ausgegeben werden könne. Schwierig sei der Umstand, dass diese finanziellen Mittel nach zehn Jahren wieder um 25 bis 30 Prozent gekürzt werden müssten, weil die Standesinitiative ihre Forderung auf zehn Jahre beschränke.

Eine Vertretung aus dem Eidgenössischen Finanzdepartement wies darauf hin, dass die Standesinitiative eigentlich einen Zahlungsrahmen verlange, der um 3 Milliarden Franken grösser wäre als derjenige, der mit der Weiterentwicklung der Armee verlangt worden sei und 5 Milliarden Franken betrage. Unter der Prämisse, dass die Schuldenbremse eingehalten werden müsse, sei eine solche Erhöhung nur mit Steuererhöhungen in der Grössenordnung von einem Mehrwertsteuerprozent oder aber mit substanziellen Ausgabenkürzungen im gesamten Aufgabenspektrum des Bundes finanzierbar. Mit dem aktuellen Stabilisierungsprogramm 2017-2019, das sich im Moment in der Vernehmlassung befindet, schlägt der Bundesrat Einsparungen von 1 Milliarde Franken vor. Schon dieses Programm wird politisch zu einem Grosskampf werden. Die Standesinitiative würde gar [PAGE 544] dreimal höhere Einsparungen verlangen, was nicht realisierbar wäre.

Die Kommission hat eine breite Diskussion über die Auswirkungen dieser Standesinitiative geführt. Die Befürworter möchten der Armee die Finanzen bereitstellen, würden aber keine Steuererhöhungen dulden. Der Weg könne nur über die Streichung von Aufgaben des Bundes führen, die nicht Staatsaufgaben seien und die der Bund vermehrt auch vergeben könne, nämlich an die Privatwirtschaft. Die Gegner der Vorlage hielten fest, dass sich die Bedrohungslage in Europa und der ganzen Welt verschlechtert hat. Die mit der Weiterentwicklung der Armee beschlossenen 5 Milliarden Franken müssen jetzt konsequent durchgezogen werden. Ohne Steuererhöhungen wäre die Finanzierung aber nur über Einsparungen möglich. Solche Einsparungen würden umso mehr die ungebundenen Bereiche betreffen, das heisst, die Ausgaben für die Landwirtschaft, die Bildung und die Entwicklungszusammenarbeit müssten massiv gekürzt werden, während die gebundenen Ausgaben nicht oder nur leicht betroffen wären.

Die Kommission hat dazu den Entscheid gefällt. Sie gab der Standesinitiative keine Folge mit 14 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen.